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31.03.2021

Sozialministerium informiert: AstraZeneca für über 60-Jährige und als Angebot für Jüngere (Stand 31.03.2021)

Beginnend am heutigen Mittwoch, den 31.03.2021 kommt der Impfstoff AstraZeneca nach einer Neubewertung der Ständigen Impfkommission und einer darauf folgenden Gesundheitsministerkonferenz der Länder nur noch bei über 60-Jährigen und als Angebot für Jüngere zum Einsatz.

 

Das Sozialministerium schreibt auf seiner Internetseite wie folgt:

„Der Impfstoff von AstraZeneca kommt, beginnend ab dem 31. März 2021, zum Einsatz bei

  1. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Den Ländern steht es frei, bereits jetzt auch die 60-69Jährigen für diesen Impfstoff mit in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dies gibt die Möglichkeit, diese besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der wachsenden dritten Welle nun schneller zu impfen.

  2. Personen aus den Priorisierungsgruppen 1 und 2 („höchste und hohe Priorität“ nach §§ 2 und 3 der CoronaImpfV), die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden, mit AstraZeneca geimpft werden zu wollen.“

(Internetseite Sozialministerium, Stand 31.03.2021)

Aktuelle Informationen zu einer eventuellen Umbuchung eines AstraZeneca-Termins und weiteren Themen finden Sie direkt beim Sozialministerium.

Die Impfzentren wissen über die Neuerung Bescheid, bitte haben Sie jedoch Geduld, falls es noch zu Unregelmäßigkeiten kommt, bis sich das neue Prozedere etabliert hat.

Liste: Impfberechtigte Personengruppen in Baden-Württemberg (Internetseite Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, 08.04.2021)

Blick zurück: Seit dem 23.02.2021 waren in Baden-Württemberg bereits nicht nur Physiotherapeut*innen, die in Heimen arbeiten oder Hausbesuche machen, impfberechtigt, sondern auch alle Physiotherapeut*innen und Praxispersonal im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren. Schüler*innen und Studierende konnten z.B. über ihre Praktikumsstellen die Impfung erlangen, denn auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt fielen unter die Regelung.  Dann empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) mit der neuer Datenlage AstraZeneca zusätzlich auch für Menschen ab 65 Jahren, weswegen die Altersbeschränkung wegfiel. Auch für 16- bis 17-jährige Impfberechtigte war die Impfung ab dann schon möglich, jedoch in dieser Altersgruppe ausschließlich mit dem Impfstoff von Biontech.

 

Welche Dokumente nehme ich mit zum Impftermin?

Bitte beachten: Bitte denken Sie daran, zu Ihrem Impftermin einen Nachweis über Ihren Anspruch auf Impfung mitzubringen. Hierzu können Sie beispielsweise folgende Formulare verwenden:

Neben den darüber hinaus sowieso erforderlichen Dokumenten (Personalausweis, Impfpass usw.) empfehlen wir, auch eine Berufsurkunde mitzunehmen und sich die Information des Sozialministeriums auszudrucken.

Wir wissen, dass die Terminvergabe und auch beim Impfzentrum vor Ort nicht alles reibungslos läuft. Wir sind darüber in ständigem Austausch mit dem Sozialministerium.

 

Tipp

Die Impftermine werden immer gegen 12 Uhr nachts freigeschaltet.