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26.03.2020

Soforthilfe Corona – Förderprogramm der Landesregierung auch für Physiotherapiepraxen

Terminabsagen, Personalausfälle und Umsatzeinbrüche – für die Physiotherapiepraxen stellt das Coronavirus auch wirtschaftlich eine Ausnahmesituation dar, die zum Teil ihre Existenz bedroht. Hierauf reagiert das baden-württembergische Wirtschaftsministerium jetzt mit finanziellen Soforthilfen für bestimmte Unternehmen. Ab Mittwochabend, 25. März 2020, können Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind und die weiteren Kriterien erfüllen, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.

Informationen des Wirtschaftsministeriums

Alle gesammelten Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung ab Mittwochabend, 25. März 2020 finden Sie auf der Internetseite zur Soforthilfe Corona des Wirtschaftsministeriums.  

Außerdem bietet das Ministerium eine Corona-Hotline, bei der Sie unter anderem Fragen zur Soforthilfe Corona stellen können. Die Hotline ist von montags bis freitags, 09:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 40 200 88 erreichbar.

 

Für wen ist die Soforthilfe Corona?

Laut Wirtschaftsministerium können gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, einen Antrag auf Soforthilfe stellen.

 

Was ist die Soforthilfe Corona?

Die Soforthilfe Corona ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die oben genannten Betroffenen, deren Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche Existenz durch die Coronavirus-Krise bedroht sind. Die Gelder können zum Beispiel für die Miete, Kredite oder Kosten für Betriebsräume verwendet werden.

 

Welche weiteren Bedingungen müssen Antragsteller*innen erfüllen?

Nicht alle Physiotherapiepraxen kommen für die Soforthilfe Corona in Frage. So sind zum Beispiel Soloselbständige und Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten nur dann berechtigt einen Antrag zu stellen, wenn Sie mit der selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens für einen Haushalt bestreiten. Auch sind nur Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche förderfähig, zu denen es ab dem 11. März 2020 kam, denn erst an diesem Datum hat die WHO die Lage mit dem Coronavirus als Pandemie eingestuft. Bitte informieren Sie sich beim Wirtschaftsministerium über die Voraussetzungen für die Corona Soforthilfe.

 

Ab wann kann die Soforthilfe beantragt werden?

Die Soforthilfen für Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe können ab Mittwoch, 25. März 2020 beantragt werden. Der Antragsprozess wird abends am 25. März 2020 freigeschaltet.

 

Wie und wo kann ich die Soforthilfe beantragen?

  • Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium herunterladen: Ab Mittwoch, 25. März 2020 sind die Antragsformulare mit Erklärungen auf der Homepage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zu finden: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

  • Antrag einreichen: Den vollständig ausgefüllten, ausgedruckten, unterschriebenen und eingescannten Antrag auf www.bw-soforthilfe.de hochladen (freigeschaltet ab Mittwochabend, 25. März 2020). Die Anträge werden dann automatisch an die zuständige IHK weitergegeben.  Nach der Vorprüfung gibt die IHK die Anträge an die L-Bank weiter.

  • Überweisung der Finanzhilfe durch die L-Bank: Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers  

 

Wie hoch ist die Förderung?

Wird der Antrag bewilligt, so erfolgt die Förderung vorerst einmalig für drei Monate insgesamt bis zu folgenden Beträgen:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten

  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten

  • 30.000 Euro Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten