Sind Kurse und Training in der Physiotherapiepraxis aktuell erlaubt?

Greift eine Corona-Verordnung?
Offenkundig besteht Unsicherheit darüber, ob die jüngste „Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) in der ab 2. Juni 2020 gültigen Fassung“ auch auf Physiotherapiepraxen Anwendung findet.
Wäre dies der Fall, würden zahlreiche Auflagen/Bedingungen greifen, die eine Durchführung dieses Leistungsangebots für wohl alle Praxen ausschließen würde – denn insbesondere die Vorgabe, dass die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein muss, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen, wird kaum eine Praxis erfüllen bzw. würde ein Leistungsangebot völlig unwirtschaftlich machen.
Nach Auffassung von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg gilt die oben angesprochene Verordnung aber für Physiotherapiepraxen gerade nicht:
Physiotherapiepraxen können nicht unter private Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Yogastudios sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 15a CoronaVO subsumiert werden – denn in Physiotherapiepraxen wird schlicht kein Sport wie in den in der Verordnung benannten Einrichtungen betrieben. Physiotherapiepraxen sind deshalb nach unserer Auffassung auch keine „vergleichbare Einrichtung“ im Sinne der benannten Verordnung.
Beim Sozial- und Kultusministerium nachgefragt
PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg hat heute mit einer E-Mail bei den beiden zuständigen Ministerien um eine rechtliche Stellungnahme gebeten – sobald uns von dort eine verbindliche Einschätzung vorliegt, werden wir diese umgehend an Sie kommunizieren.