Rehabilitationssport/Funktionstraining: Verlängerung des Genehmigungszeitraums

Nachdem die Einschränkungen zur Ausübung des Rehabilitationssports und Funktionstrainings inzwischen aufgehoben wurden und damit der Übungsbetrieb wiederaufgenommen werden kann, haben sich die gesetzlichen Krankenkassen nun auf eine einheitliche, bundesweite und unbürokratische Regelung zum Verlängerungszeitraum verständigt. Informieren Sie sich hier über die Regelungen.
Die Verlängerung muss durch die Versicherten oder Leistungserbringer nicht extra beantragt werden. Auch spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung von Behördenseite untersagt wurde.
Für Fragen zum Thema steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.