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18.05.2020

Physiotherapeutische Behandlung in Alten-/Pflegeheimen: Aktueller Stand zum Thema Schutzkleidung

Dass ab dem 18. Mai 2020 auch wieder Besuche in Alten-/Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen aus beruflichen Gründen, also insbesondere auch von Physiotherapeut*innen, wieder regelhaft erfolgen können, sofern geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, ist für alle Beteiligten sehr erfreulich. Offenkundig öffnen sich die Heime auch in der Praxis wieder. Uns wird allerdings verstärkt rückgemeldet, dass diese Öffnung für die externe physiotherapeutische Versorgung von Heimbewohner*innen durch unterschiedliche Heime nur unter der Bedingung erlaubt wird, dass Schutzkleidung getragen wird. Und zwar für jeden einzelnen Bewohner eigene Schutzkleidung.

Wir kennen die Rechtsgrundlage nicht, aus der sich eine Verpflichtung zum Tragen von Schutzkleidung ergeben soll – wir kennen auch nicht die Rechtsgrundlage, die es den betreffenden Heimen erlaubt, das Recht auf physiotherapeutische Versorgung der Bewohner*innen nur unter dieser Auflage/Bedingung zu gestatten.

Mit dieser Bedingung konfrontierte Physiotherapeut*innen stellen sich folgende Fragen – auf die wir leider keine verbindliche Antwort, lediglich eine empfehlende Einschätzung geben können:

  1. Wo bekommt man diese verlangte Schutzkleidung überhaupt her? Im Moment ist die Situation die, dass diese Schutzkleidung vergriffen ist (ähnlich der Maskensituation vor 4 Wochen) – und mit den verfügbaren Materialien vorrangig andere Einrichtungen (Krankenhäuser) versorgt werden.

  2. Wer finanziert die Schutzkleidung? Völlig ungelöst ist die Frage, wer die Kosten dieser Schutzkleidung zu tragen hat: Die Heime stellen jedenfalls klar, dass sie diese nicht zur Verfügung stellen bzw. zur Verfügung stellen können. Bei Kosten von etwa 10 Euro für Einmal-Kittel bzw. bis zu mehr als 30 Euro je Mehrwegkittel und Erstattung von 1,50 Euro je Rezept über die Hygienepauschale, rentiert sich unter wirtschaftlichen Aspekten eine Behandlung schlichtweg nicht.

 

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg sieht hier nur folgende Möglichkeiten:

Wenn ein Heim – wohl ohne jeden Rechtsgrund – vorgibt, dass Physiotherapeut*innen für jeden Patient eigene Schutzkleidung tragen müssen, dann muss das Heim für diese geforderte Ausrüstung Sorge tragen und dem Behandler kostenfrei zur Verfügung stellen.

Wenn das Heim hierzu keine Bereitschaft/Mittel hat, dann ist es Sache der Patient*innen bzw. deren Angehörigen, diese Schutzkleidung zu stellen.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen, sich bezüglich Ihres Bedarfs an Schutzkleidung, wie auch bereits für die Ausstattung mit Mund-Nasen-Schutz, an Ihren Stadt- bzw. Landkreis zu wenden.  

Bei einer Erstattung von 1,50 Euro ist es Physiotherapeut*innen wirtschaftlich leider nicht möglich, selbst für die Schutzkleidung zu sorgen. Dann muss die Behandlung eben abgelehnt werden.

Eine Konsequenz, die überaus bedauerlich ist, sind diese Patient*innen doch teils seit Wochen ohne die erforderliche physiotherapeutische Behandlung und führt jeder Tag, den die Behandlung aussetzt, zu weiterer Verschlechterung des Gesundheitszustands.

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg wird das zuständige Ministerium auf die Situation aufmerksam machen – und von dort Rat erbitten.