Physiotherapeut*innen sind weiterhin testberechtigt!
Seit Montag, den 11.10.2021 sind Bürgertestungen kostenpflichtig. Diese Neuerung gilt jedoch nur für die Testung an Bürger*innen. Für die Abrechnung der Schnelltests, die Praxen im Rahmen der Testungen ihrer Mitarbeitenden durchführen, gibt es keine Änderung in der Kostenerstattung.
Praxisinhaber*innen können auch zukünftig Schnelltest bis zu 3,50 € pro Test von der KVBW erstattet bekommen. Die Höhe der Erstattung der Schnelltests ist abhängig von den Anschaffungskosten. Außerdem muss es sich um gelistete Tests des BfArM handeln. Arbeitgeber*innen dürfen einen Nachweis für ihre Angestellte ausstellen und können ihre eigene Testberechtigung durch ihren Zulassungsbescheid bestätigen.
Neben der Testung in Physiotherapiepraxen können sich Physiotherapeut*innen und Angestellte gemäß 4 Abs. 2 Nr. 7 der Corona-TestVO (hier Verweis auf § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 bis 10 und 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) einmal wöchentlich kostenfrei in Arztpraxen oder Testzentren testen lassen. Dies regelt zusätzlich der § 5 Abs. 1 der Corona-TestVO.
Weitere Information
Ab wann sich Physiotherapeut*innen testen (lassen) müssen, erfahren Sie hier.
Weitere Antworten zur neuen CoronaVO finden Mitglieder im FAQ Corona.
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