Neues zum Thema Maske in der Physiotherapiepraxis
Gestern nun also tatsächlich durch die baden-württembergische Landesregierung beschlossen – ab Dienstag, den 31.01.2023, geltendes Recht: Mitarbeiter*innen haben keine gesetzliche Verpflichtung mehr, eine FFP2- oder medizinische Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Unverändert gelten aber:
1. Bis 07.04.2023:
Die Pflicht der Patient*innen/Besucher*innen von Physiotherapiepraxen, eine FFP2-Maske zu tragen – ob der Bundesgesetzgeber diese Regelung im Infektionsschutzgesetz zu einem früheren Zeitpunkt abschafft, bleibt abzuwarten.
2. Ebenfalls bis 07.04.2023:
Die Pflicht des/der Praxisinhabers/Praxisinhaberin, Schutzmaßnahmen zu treffen, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu gestalten, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren.
Sollte der/die Praxisinhaber*in im Rahmen dieser seiner Beurteilung zu der Entscheidung kommen, dass das Tragen von Masken auch für Mitarbeiter*innen geboten ist, kann er diese selbstverständlich auch ab dem 31.01.2023 so anweisen.
Weitere Informationen:
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