Neue Preise ab dem 01.07.2019

Zum ersten Mal gelten bundesweit einheitliche Preise für Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird die Vergütung für Heilmittelleistungen bundesweit und kassenartenübergreifend harmonisiert: Die Einführung der Bundeshöchstpreise zum 01. Juli 2019 ist ein Bestandteil des Gesetzes und ein Schritt hin zu einer höheren Vergütung der Physiotherapie. Gemäß § 125b SGB V haben sich der GKV-Spitzenverband und die Heilmittelverbände auf die hö
WICHTIG: Die neuen Preise können
- für Verordnungen von AOK, VdEK, BKK, IKK, Knappschaft mit einem Ausstellungsdatum ab dem 01.07.2019 angesetzt werden
- für Verordnungen der LKK mit einem Ausstellungsdatum ab dem 30.06.2019 gelten.
ACHTUNG: Die bereits Ende 2017 verhandelten Preise mit der AOK Baden-Württemberg, die zum 01.07.2019 in Kraft getreten wären, treten nicht in Kraft, sondern werden durch die höheren „Bundeshöchstpreise“ abgelöst.
BESONDERHEITEN: Die Preise beziehen sich jeweils auf die noch gültigen Rahmenverträge mit den einzelnen Krankenkassen. Darum ergeben sich in wenigen Punkten und unter den einzelnen Bundesländern kleine Unterschiede. In Baden-Württemberg betrifft dies nur folgende zwei Heilmittelpositionsnummern:
- Heilmittelpos.Nr. 20107 Bindegewebsmassage: Unterschied im Richtwert der Behandlungsdauer zwischen AOK, BKK, IKK, Knappschaft einerseits und der vdek und LKK andererseits.
- Heilmittelpos.-Nr. 21904 Rückbildungsgymnastik: Diese Abrechnungsposition gibt es nicht bei der AOK Baden-Württemberg
HINWEIS: Bitte berücksichtigen Sie die neuen Preislisten auch bei der Abrechnung von Landespolizisten (AOK-Preise zuzüglich 10%), Bundespolizisten (vdek-Preise) und Bundeswehrangehörigen (vdek-Preise).
Die aktuell gültige Preisliste der DGUV finden Sie hier. Denken Sie daran, dass sich die B-Positionen nach den aktuell gültigen vdek Preise richten!
Weitere Informationen zu den Bundeshöchstpreisen auf Bundesebene finden Sie