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23.02.2022

Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ab 23. Februar 2022

Die ab dem Mittwoch, 23. Februar 2022 geltende neue baden-württembergische Corona-Verordnung bringt einige Lockerungen und ein angepasstes Stufensystem mit sich.

In der ab Mittwoch, 23. Februar 2022 geltenden Warnstufe treffen somit folgende Regelungen für die Physiotherapie zu:

  • medizinisch notwendige Behandlungen / Behandlungen mit Verordnung: ohne Zugangsbeschränkung

  • Wellness / nicht medizinisch notwendige Behandlungen: 3G

  • Fitness / Präventionskurse etc. drinnen und draußen: 3G

  • Rehasport / Funktionstraining: 3G

Sollte sich die Hospitalisierungsrate verringern und somit die Basisstufe in Kraft treten, würde Folgendes gelten:

  • medizinisch notwendige Behandlungen / Behandlungen mit Verordnung: ohne Zugangsbeschränkung

  • Wellness / nicht medizinisch notwendige Behandlungen: Ohne Zugangsbeschränkungen

  • Fitness / Präventionskurse etc. drinnen und draußen: Ohne Zugangsbeschränkungen

  • Rehasport / Funktionstraining: Ohne Zugangsbeschränkungen

Sollte sich die Hospitalisierungsrate stattdessen erhöhen und somit die Alarmstufe in Kraft treten, würde Folgendes gelten:

  • medizinisch notwendige Behandlungen / Behandlungen mit Verordnung: ohne Zugangsbeschränkung

  • Wellness / nicht medizinisch notwendige Behandlungen: 2G

  • Fitness / Präventionskurse etc. drinnen und draußen: 2G

  • Rehasport / Funktionstraining: 3G

Bitte informieren Sie sich, welche Stufe aktuell gilt, über das neue dreistufige System sowie über Ausnahmen von der 3G-Regel.

 

Maskenpflicht bleibt bestehen

Auch nach der neuen Corona-Verordnung gilt – unabhängig von der Stufe – die FFP2-Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen für Patient*innen / Besucher*innen. Bei einem Abstand von >1,5 m (z.B. Patient*innen beim aktiven üben) dürfen Therapeut*innen weiterhin auf eine medizinische Maske wechseln. Ausnahmen von der Maskenpflicht siehe hier auf S. 2.

 

Weitere Informationen und Quellen