Neue Corona-Verordnung – gültig ab Sonntag, 03. April 2022
Sehnsüchtig von vielen seit Anfang der Woche erwartet und nur wenige Minuten nach dem Versand unseres Wochenrückblicks, ist die neue Corona-Verordnung veröffentlicht worden.
Ab Sonntag, 03. April 2022 gelten folgende Dinge für die Physiotherapiepraxis:
1. Maskenpflicht
- Die Maskenpflicht für Patient*innen in der Physiopraxis entfällt. Es wird nur noch eine Empfehlung zum Tragen ausgesprochen.
- Für Physiotherapeut*innen und Mitarbeitende von Physiotherapiepraxen bleibt die Empfehlung der BGW zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen, sobald der Abstand <1,5m beträgt. Kann der Abstand zu den Patient*innen (z.B. beim aktiven Trainieren) eingehalten werden, kann anstatt einer FFP2 Maske eine medizinische Maske (MNS) getragen werden.
2. Abstandsregelung
- Es wird weiterhin empfohlen, die Abstandsreglung zu beachten (z.B. bei Kursen), diese ist aber keine Pflicht mehr.
3. Zugangsbeschränkungen
- In Physiotherapiepraxen gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr.
WICHTIG – Hausrecht bleibt bestehen!
Nach wie vor besteht die Möglichkeit, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die Maskenpflicht in Ihrer Praxis umzusetzen.
Darüber hinaus kann das Sozialministerium ggf. eine Masken- oder Testpflicht anordnen. Wir halten Sie - wie immer- auf dem Laufenden!
Weitere Infos zu den Änderungen:
Corona-Verordnung des Landes in der ab 3. April 2022 gültigen Fassung
Corona FAQ (laufend aktualisiert)
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