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03.08.2016 – Regionalverband Baden-Württemberg

Neue Abrechnungsinterpretationen der DAK Gesundheit zur 12-Wochen-Frist bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls.

Zusatzbeiträge führen zu ersten absurden Auswüchsen: Die DAK Gesundheit interpretiert die Einhaltung der 12-Wochen-Frist neu. Darüber haben die DAK Abrechnungszentren, Berufsverbände und teilweise auch Therapeuten in den letzten Wochen informiert.

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