Neu ab 01.07.2021: Erweiterte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und Post-Covid-19-Syndrom wird besonderer Verordnungsbedarf

Neue Diagnosen langfristiger Heilmittelbedarf
In der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen ab dem 01.07.2021 durch den G-BA-Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:
- Guillain-Barré-Syndrom
- Normaldruckhydrozephalus
- blutungsbedingte Gelenkschäden
- Ehlers-Danlos-Syndrom
- Glasknochenkrankheit
- angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
- schwere Verbrennungen oder Verätzungen
Über die Beschlussfassung hatten wir Sie bereits hier informiert. Den entsprechenden Beschluss finden Sie hier auf der Internetseite des G-BA.
Neue Diagnose besonderer Verordnungsbedarf
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ ab 01.07.2021 in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen. Verordnen Ärzte also ab 01.07. Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ihr Budget nicht mit den Verordnungskosten belastet. Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf wird zum 01.07. dahingehend ergänzt. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der KBV.