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01.07.2021

Neu ab 01.07.2021: Erweiterte Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf und Post-Covid-19-Syndrom wird besonderer Verordnungsbedarf

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 18.03.2021 zur Erweiterung der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt somit am 01.07.2021 in Kraft. Außerdem: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, das Post-Covid-19-Syndrom in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen.

 

Neue Diagnosen langfristiger Heilmittelbedarf

In der Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie) kommen ab dem 01.07.2021 durch den G-BA-Beschluss nun folgende Krankheitsbilder hinzu:

  • Guillain-Barré-Syndrom

  • Normaldruckhydrozephalus

  • blutungsbedingte Gelenkschäden

  • Ehlers-Danlos-Syndrom

  • Glasknochenkrankheit

  • angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten

  • schwere Verbrennungen oder Verätzungen

Über die Beschlussfassung hatten wir Sie bereits hier informiert. Den entsprechenden Beschluss finden Sie hier auf der Internetseite des G-BA.

 

Neue Diagnose besonderer Verordnungsbedarf

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, die Indikation „U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet“ ab 01.07.2021 in die Diagnoseliste der besonderen Verordnungsbedarfe aufzunehmen. Verordnen Ärzte also ab 01.07. Physio- oder Ergotherapie aufgrund von Langzeitfolgen einer Corona-Infektion, so wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung ihr Budget nicht mit den Verordnungskosten belastet. Die Diagnoseliste für den besonderen Verordnungsbedarf wird zum 01.07. dahingehend ergänzt. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite der KBV.