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26.10.2018

Nachtragshaushalt in Baden-Württemberg: Übergangsgeld für Physioschulen genehmigt

Rund zwei Milliarden Euro umfasst der Nachtragshaushalt, den die Landeregierung Anfang der Woche beschlossen hat. Mit ihm wurde auch das Übergangsgeld für die Physiotherapieschulen in Höhe von jährlich 2.000 Euro/Schüler genehmigt. Der Verband sieht die Schulen nun in der Pflicht, das Schulgeld nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

Durch die Änderung des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) zum 01. August 2018 wurden auch die privaten Physiotherapieschulen in Baden-Württemberg gesetzlich dazu verpflichtet, das Schulgeld im Sinne des Sonderungsverbots anzupassen. Viele sind dieser Auflage bereits nachgekommen und haben ihre Schulgeldforderung auf die als geeignet angesehen 160 Euro/Monat abgesenkt.

Andere Schulen zögerten, da bisher nicht feststand, wann das in der Expertenkommission verhandelte Übergangsgeld ausbezahlt würde. Mit dem Beschluss der Landesregierung ist nun klar: Das Geld kommt! Die Zahlung für die fünf Monate in 2018 erfolgt nachschüssig in 2019.

Da die Schulen nun rückwirkend einen finanziellen Ausgleich bekommen, sieht der Verband es als selbstverständlich an, dass die betreffenden Schulen das nun zu viel eingenommene Schulgeld für die Monate August bis Dezember 2018 an die Schülerinnen und Schülern zurückerstatten.

Reduziertes Schulgeld ist ein Etappenziel auf dem Weg zur Schulgeldfreiheit

PHYSIO-DEUTSCHLAND verspricht sich von der finanziellen Erleichterung der Schüler und ihrer Familien, dass wieder mehr junge Menschen finanziell in der Lage sind, den Beruf Physiotherapeut zu ergreifen. Ziel des Verbands ist nach wie vor die Schulgeldfreiheit, wie sie mittlerweile auch von Bundesgesundheitsminister Spahn gefordert wird.

Gutachten ermittelt reale Ausbildungskosten

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren vehement dafür eingesetzt, dass das Schulgeld abgesenkt wird, gleichzeitig die Schulen aber nicht ihre finanzielle Grundlage verlieren, so dass Einbußen durch Einsparungen bei der Ausbildungsqualität oder gar Schulschließungen die Folgen wären.

Zuletzt saß PHYSIO-DEUTSCHLAND mit Beratern, anderen Berufsverbänden und dem Privatschulverband in einer Expertenkommission, die Sozialminister Lucha zur Lösung des Problems einberufen hatte. In dieser Kommission konnte nach harten Verhandlungen erreicht werden, dass eine gutachterliche Kostenerhebung die realen Ausbildungskosten in der Physiotherapie ermittelt und künftig auf dieser Grundlage die staatliche Förderung errechnet wird. Bis dieses vorliegt, gewährt nun die Landesregierung ein Übergangsgeld, damit die Schulen nicht in eine finanzielle Schieflage geraten.