Langfristiger Heilmittelbedarf – Klarstellungen des G-BA am 21. Januar 2023 in Kraft getreten
Bereits Mitte November veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aktuelle Klarstellungen der Heilmittel-Richtlinie.
Die Klarstellungen stellen sicher, dass bei Diagnosen, die einen besonderen Versorgungsbedarf (BVB) begründen. Hinweise und Spezifikationen (z.B. Akutereignis) - mit Ausnahme der Alterskriterien - nicht bindend für die Bemessung der Behandlungseinheiten je Verordnung sind. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Alterskriteriums ist der Zeitpunkt der Ausstellung der Verordnung. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist diese Regelung am 21. Januar 2023 nun in Kraft getreten.
Weitere Informationen finden Interessierte in unserer Netzmeldung vom 18. November 2022 – einfach hier klicken und direkt dorthin gelangen.
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