Landtag-Anhörung zum Privatschulgesetz: Verbände setzen sich für Schulgeldfreiheit ein

Ein Blick zurück: Sonderungsverbot beschränkt Schulgeld
Für den Besuch an vier öffentlichen Physiotherapieschulen in Baden-Württemberg muss kein Schulgeld bezahlt werden. Die Physiotherapieschulen in freier Trägerschaft dürfen seit dem 01. August 2018 nur noch ein reduziertes Schulgeld von maximal 160 Euro pro Monat verlangen. Grund hierfür war eine Änderung des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG). Dieses hat die Schulen verpflichtet, ihr Schulgeld im Sinne des Sonderungsverbots anzupassen. Ein großer Erfolg! Damit ging jedoch eine finanzielle Belastung für die Schulen einher, die durch ein Übergangsgeld vom Land ausgeglichen wurde.
Ein weiteres Gutachten: Wie hoch sind die Kosten pro Schüler*in?
Das PSchG legte nach der Novellierung weiterhin fest, dass der Staat die privaten Schulen mit 80 Prozent der Kosten einer vergleichbaren öffentlichen Schule fördert. Um herauszufinden, wie hoch diese Kosten an einer öffentlichen Schule sind und das Übergangsgeld durch Kopfsätze abzulösen, gab das Sozialministerium ein Gutachten in Auftrag. Dieses wurde den Gesundheitsverbänden im Dezember 2019 vorgestellt. Im Anschluss waren sich PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und die weiteren beteiligten Verbände einig, dass dieses Gutachten auf falschen Annahmen basiert und rechtswidrige pauschale Abzüge gemacht werden, wodurch die empfohlenen Kopfsätze zu niedrig ausfallen.
PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und weitere Verbände aus den Bereichen Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Podologie sowie Schulen und Lehrkräfte arbeiteten daher noch intensiver zusammen und reagierten zeitnah mit einer Stellungnahme sowie einem Gegengutachten.
Aktueller Stand: Anhörung im Landtag zum Privatschulgesetz
Auch bei der Anhörung am 09. Juli 2020 im Landtag vertraten sie ihre Position. Im Anschluss an die Anhörung stimmte der Sozialausschluss dem Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes mehrheitlich zu. Obwohl dadurch die Kopfsätze basierend auf dem Gutachten des Sozialministeriums festgelegt werden, ändert sich für die Physiotherapieschüler*innen nichts, da durch das Sonderungsverbot nach wie vor maximal 160 Euro Schulgeld im Monat verlangt werden dürfen.
Ausblick: Forderung nach umgehender Schulgeldfreiheit bleibt
„Für die Physiotherapie ist dieses Ergebnis absolut nicht zufriedenstellend. Wir fordern weiterhin die umgehende Schulgeldfreiheit in Baden-Württemberg“, sagt Michael Austrup, Vorsitzender PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg. „Denn es ist nicht mehr zeitgemäß, dass jemand für den Beruf, den er erlernt, bezahlt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Physiotherapie als systemrelevant eingruppiert wurde und eine wichtige Rolle bei der Rehabilitation von COVID-19-Patientinnen und -patienten spielt“, bekräftigt Vorständin Hannah Krappmann. „Warum schafft Baden-Württemberg nicht, was die angrenzenden Bundesländer längst vollzogen haben! Mit dieser Frage werden wir die Landesregierung immer wieder konfrontieren, bis sie zu ihrem Wort steht und das tut, was sie oft versprochen hat. Physiotherapieschulen müssen frei werden von Schulgeldzahlungen.“
Weitere Informationen
- Video der Öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses vom 9. Juli 2020 (Mediathek des Landtags von Baden-Württemberg)
- „Sozialausschuss stimmt Gesetzentwurf zur Änderung des Privatschulgesetzes mehrheitlich zu“ (Pressemitteilung des Landtags von Baden-Württemberg vom 09. Juli 2020)
(Quelle der Fotos: Landtag von Baden-Württemberg)