Land BaWü hebt Corona-Verordnung zum 01. März 2023 auf
Zum 01. März 2023 hat das Land Baden-Württemberg die Corona-Verordnung und alle Ressortverordnungen aufgehoben. Wichtig: Die Maskenpflicht für Patient*innen gilt trotzdem bis 07. April 2023!
Neu ab dem 01. März 2023: Das fünftägige Betretungsverbot ihres Arbeitsortes für Mitarbeitende von Physiotherapiepraxen/Kliniken nach Erstnachweis einer Corona-Infektion entfällt.
Aber: Bitte eigenverantwortlich mit Infektionskrankheiten umgehen. Wer krank ist, soll bitte zuhause bleiben! Insbesondere auch aus Rücksicht auf vulnerable Gruppen.
Weiterhin gültig: Aufgrund der Bundesgesetzgebung gilt die Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen von Physiotherapiepraxen nach aktuellem Stand trotzdem weiterhin bis 07. April 2023.
Quelle:
Baden-Württemberg hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf (Pressemitteilung Sozialministerium Baden-Württemberg, 23.02.2023)
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