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01.03.2023

Land BaWü hebt Corona-Verordnung zum 01. März 2023 auf

Zum 01. März 2023 hat das Land Baden-Württemberg die Corona-Verordnung und alle Ressortverordnungen aufgehoben. Wichtig: Die Maskenpflicht für Patient*innen gilt trotzdem bis 07. April 2023!

Neu ab dem 01. März 2023: Das fünftägige Betretungsverbot ihres Arbeitsortes für Mitarbeitende von Physiotherapiepraxen/Kliniken nach Erstnachweis einer Corona-Infektion entfällt.

Aber: Bitte eigenverantwortlich mit Infektionskrankheiten umgehen. Wer krank ist, soll bitte zuhause bleiben! Insbesondere auch aus Rücksicht auf vulnerable Gruppen.

Weiterhin gültig: Aufgrund der Bundesgesetzgebung gilt die Maskenpflicht für Patient*innen und Besucher*innen von Physiotherapiepraxen nach aktuellem Stand trotzdem weiterhin bis 07. April 2023.

Quelle: