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16.03.2020

Krankenkassen bekräftigen Sonderregelungen zu Fristenregelungen aufgrund der Coronakrise

Bereits am Freitag hatten wir über die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zu angepassten Fristenregelungen aufgrund von Corona berichtet. Heute bekräftigen die Krankenkassen diese Maßgabe und gehen angesichts der Entwicklungen in den letzten Tagen sogar noch einen Schritt weiter:

  • Die Kassenverbände auf Bundesebene setzen die Prüfung der Unterbrechungsfristen aus, wenn die letzte Behandlung vor der Unterbrechung nach dem 17. Februar 2020 erfolgte.

  • Für alle Verordnungen, die der Arzt nach dem 18. Februar 2020 ausgestellt hat, entfällt der Zeitraum für den Behandlungsbeginn von 14 Tagen.

  • Diese beiden Regelungen gelten aktuell sowohl für ärztliche als auch zahnärztliche Heilmittelverordnungen, die bis zum 30. April 2020 durchgeführt werden.

"Wir bleiben mit den Kostenträgern diesbezüglich weiter im Gespräch falls abzusehen ist, dass der derzeitig genannte Zeitraum nicht ausreichend sein sollte. Außerdem drängen wir auf Liquiditätshilfen mit Blick auf coronabedingte Umsatzausfälle und Sonderregelungen wie beispielsweise Zwischenabrechnungen", erklärt Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND.