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09.08.2021

Klarstellung zum Thema Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen

Da uns weiterhin einige Anfragen zur aktuellen Situation in Bezug auf die Maskenpflicht in Praxen erreichen, hier eine erneute Klarstellung, Stand 09.08.2021: 

1. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in Physiotherapiepraxen – sowohl für Therapeut*innen als auch für Patient*innen.  

2. Es muss mindestens ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 

3. Die BGW hat auch zu diesem Thema Ihre Richtlinien am 22.07.2021 geändert.  

Auch die BGW fordert nun nicht mehr, dass FFP2-Masken pflichthaft getragen werden müssen.  

Nur in Ausnahmefällen z.B. wenn der/ die Patient*in keine Maske tragen kann, muss der/die Therapeut*in nach aktuellem Stand eine FFP2 Maske tragen. 

4. Gibt es Ausnahmen für vollständig Geimpfte bzw. Genesene? 

Grundsatz: 

Auch geimpfte oder genese Patient*innen/Praxismitarbeiter*innen müssen nach der CoronaVO BaWü einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. 

Die BGW Arbeitsschutzstandarts konkretisieren das wie folgt: 

Soweit bekannt, kann der Impf- oder der Genesenenstatus der Beschäftigten sowie der Patientin oder des Patienten bei der Wahl der Atemmasken in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Auch im engen unmittelbaren Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Metern zwischen vollständig Geimpften oder Genesenen kann auf Atemschutzmasken verzichtet werden. Jedoch muss von vollständig geimpften oder genesenen Beschäftigten in diesen Fällen mindestens ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. 

Mehr Informationen finden Sie hier: 

FAQ Corona-Verordnung: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)

www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Corona/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-therapeutische-Praxen_Download.pdf;