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29.11.2021

Klarstellung bezüglich der aktuellen Testpflicht in Baden-Württemberg für Physiotherapiepraxen

Die Telefone unserer Geschäftsstelle laufen aktuell heiß, wir entschuldigen uns, falls Sie uns nicht direkt erreichen. Daher haben wir für Sie die meistgestellten Fragen auch schriftlich beantwortet.

  • Besteht aktuell eine tägliche Testpflicht aller Physiotherapeut*innen bzw. sonstiger Praxismitarbeiter*innen?

Für nicht-immunisierte Mitarbeitende besteht eine tägliche Testpflicht (3-G-Regel am Arbeitsplatz).

Für immunisierte Mitarbeitende verbleibt es vorerst nach einem Beschluss der Landesregierung bei der Vorgabe, je Mitarbeiter*in zwei Testangebote machen zu müssen.

Wir als Verband empfehlen ausdrücklich die regelmäßigen Testungen auch für immunisierte Personen.

 

  • Muss die Testung in einem Testzentrum erfolgen?

Die Testung für nicht-immunisierte Personen kann vor Ort in der Praxis oder in einem Testzentrum erfolgen.

Die aktuell freiwillige Testung für immunisierte Personen kann durch einen Schnell- oder Selbsttest erfolgen.

 

  • Ist eine Testung von Begleitpersonen (Eltern, Betreuer) gefordert?

Nein. Eltern und Betreuer*innen, die die Patient*innen zur Behandlung begleiten müssen, unterliegen, wie Patient*innen selbst, keiner 3-G-Regel.

Patient*innen, Eltern und Betreuer*innen müssen also weder geimpft, genesen, noch getestet sein.

 

  • Wenn Therapeut*innen nur Hausbesuche durchführen, welche Regelung gilt dann?

Hierfür gibt es aktuell keine Regelung.

Der Verband empfiehlt dringend, Therapeut*innen, die Hausbesuche durchführen, nicht anders zu behandeln als Mitarbeitende in der Praxis.

 

  • Gilt die 3-G-Regel auch für freie Mitarbeiter*innen?

Davon gehen wir aus – ausdrücklich geregelt ist das aber nirgends.

Die Regelungen sind jedoch nicht durch die/den Praxisinhaber*in zu prüfen!

 

  • Unterliegt das Putzpersonal der Testpflicht?

(Putz-) Personal, das nur am Wochenende oder zu Zeiten in die Praxis kommt, zu denen es keinen Therapeut*innenkontakt und keinen Patient*innenkontakt geben kann, unterliegt nicht der Testpflicht.

 

  • Bestehen regelmäßige Kontroll-/Meldepflichten?

Nein.

 

  • Kann ich in meiner Praxis trotz der aktuellen Rechtslage eine 3-G-Regelung einführen?

Die Rechtslage hierzu ist nicht geklärt, deshalb können Sie das nach verbandlicher Auffassung zum aktuellen Zeitpunkt tun, ohne gegen Ihren gesetzlichen/rahmenvertraglichen Versorgungsauftrag zu verstoßen.

 

Diese Bestimmungen gelten bis zu einem neuen Beschluss. Wir informieren Sie wie gewohnt umgehend bei Neuigkeiten, bitte informieren Sie sich regelmäßig auf unserer Homepage.

 

Weitere Informationen:

Alles zum Thema Testabrechnung mit der KVBW in unserem Corona – FAQ

Die Meldung des Sozialministeriums finden Sie hier

Die Coronamaßnahmen im Überblick lesen Sie hier