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08.05.2020

Kinderbetreuung, Verdienstausfall und Lohnersatz in der Corona-Zeit

Sie haben Ihren angestellten Mitarbeiter*innen, die wegen der Kinderbetreuung aufgrund der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten zuhause geblieben sind, weiterhin Gehalt gezahlt? Oder Sie sind selbst wegen der Betreuung Ihrer Kinder daheim geblieben und haben deshalb kein Gehalt erhalten? Diese Quellen bieten Informationen rund um das Thema.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle (Telefon: 0711 92541-0, E-Mail: info(at)bw.physio-deutschland.de), wir beraten Sie gerne!