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04.03.2019

Interview mit Landesvorstand Uwe Eisner über das geplante Termin- und Versorgungsgesetz

Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bringt wesentliche Änderungen für Physiotherapeuten mit sich. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Gebührenverhandlungen, Rahmenverträge und Zulassungsbedingungen in Zukunft künftig bundesweit und einheitlich geregelt werden. Viele Mitglieder des Landesverbandes Baden-Württemberg von PHYSIO-DEUTSCHLAND wollen wissen: Welche Auswirkungen wird diese Regelung auf Physiotherapeuten in Baden-Württemberg haben? Uwe Eisner, Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg, gibt Antworten auf Fragen zum TSVG.

Herr Eisner, das TSVG sieht die Anhebung der Preise aller Heilmittelpositionen auf die bundesweiten Höchstpreise vor. Was bedeutet das für Physiotherapiepraxen in Baden-Württemberg?

Zunächst müssen wir abwarten, welches Datum im Gesetz genau genannt wird. Gerade wurde die Umsetzung der Bundeshöchstpreisregelung vom 01. Mai 2019 auf den 01. Juni 2019 verschoben. Die bundeseinheitlichen Höchstpreise sind im Wesentlichen die Preise der BKK/IKK/Knappschaft in Baden-Württemberg. Das heißt, dass die Preise unserer momentanen Verträge mit der AOK, mit den Ersatzkassen (vdek) und der LKK auf die Preisliste der BKK/IKK/Knappschaft angehoben werden. Das bedeutet kumuliert rund 13 Prozent Steigerungen in den Tarifen von AOK, vdek und LKK. Auch wenn wir die bereits verhandelten Steigerungsstufen in unseren Verträgen mit der AOK und LKK zum 1. Juli 2019 gegenrechnen, sind es jeweils noch mal rund zwei bis drei Prozent mehr. Besonders profitieren werden die Praxen, die viele neurologische Heilmittel abgeben. Diese Positionen steigen bei den Ersatzkassen um rund 21 Prozent und auch bei der AOK ist es ein Plus in Höhe von 15 Prozent. Aber auch die Position KG-Gerät erhöht sich in allen Tarifen um 13 Prozent. Die größte Steigerung wird es bei der Kompressionsbandagierung geben. Gegenüber der aktuellen AOK-Preisliste gibt es ein Plus in Höhe von 21 Prozent, gegenüber den vdek- und LKK-Preisen gibt es sogar ein Plus in Höhe von 43 Prozent.

Was passiert mit der Preisliste der AOK Baden-Württemberg zum 01.07.2019, die auf Landesebene bereits verhandelt wurde?

Das Gesetz sieht vor, dass der höchst verhandelte Preis für die bundeseinheitlichen Preise herangezogen wird – unabhängig davon, ob dieser bereits in Kraft getreten ist oder die Stufe erst noch kommen wird. Da die Preise der AOK-Baden-Württemberg unter den Vergütungen der IKK/BKK-Preisliste liegen, wird diese Preisliste keine Relevanz mehr haben. Außer, wenn die bundeseinheitliche Preisliste später als am 1. Juli 2019 in Kraft tritt. Dann gilt natürlich die neue Preisliste der AOK für Verordnungen mit einem Ausstellungsdatum ab dem 1. Juli 2019 bis zum Inkrafttreten der bundeseinheitlichen Preisliste.

Preise, Rahmenverträge und Zulassungsbedingungen werden künftig bundesweit verhandelt. Kann der Landesverband Baden-Württemberg dann überhaupt noch Einfluss auf diese Verhandlungen nehmen?

Eine gute Frage, die ich ganz klar mit Ja beantworten kann. Zum einem können wir auf die Bundesverhandlungen über die neu gegründete Große Verhandlungskommission Einfluss nehmen. Als einer der stimmenstärksten Landesverbände kommt an uns kaum jemand vorbei. Außerdem bin ich von der großen Verhandlungskommission als einer von fünf Vertretern in die kleine Verhandlungskommission gewählt worden. Diese „kleine Runde“ begleitet die Verhandlungen auf Bundesebene direkt mit.

Darüber hinaus sieht das TSVG auch vor, dass regionale Versorgungsbedarfe zusätzlich zu den bundeseinheitlichen Regelungen verhandelt werden dürfen. Diese Verhandlungen führen natürlich wir selbst auf Landesebene. Wie dies im Gesetzt dann konkret aussehen wird, wird sich noch zeigen. In der aktuell vorliegenden Fassung würden wir über den Bundesverband für die Verhandlungen ins eigene Land entsandt. Wir kümmern uns aber darum, dass für diese regionalen Themen nicht mehr die „maßgeblichen Verbände auf Bundesebene“ sondern die "maßgeblichen Verbände auf Landesebene“ benannt werden.

Wie geht es nach 2019 weiter?

Das Gesetzt sieht vor, dass bis zum 01. April 2020 eine neue Vergütungsstruktur vereinbart wird. Diese wird zwischen den „maßgeblichen Verbänden auf Bundesebene“ und dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Entscheidend wird in diesem Zusammenhang sicherlich das Thema Blankoverordnung sein, deren Ausgestaltung momentan noch völlig offen ist. Natürlich sind schon die ersten Gespräche geführt und die Interessen der an diesem System beteiligten Gruppen ausgetauscht worden.

Sicher kommen wird, dass in den Preisverhandlungen die drei folgenden Aspekte von allen Verhandlungspartnern beachtet werden müssen: Entwicklung der Personalkosten, Entwicklung der Sachkosten für die Leistungserbringung und durchschnittlich laufende Kosten für den Betrieb der Praxis. Wir werden hierzu gutachtlich Zahlen erheben lassen, mit denen wir unsere Vergütungsforderungen untermauern werden – wir werden also liefern! Mehr kann man dazu momentan leider noch nicht sagen. Wir treten ja nicht in Verhandlungen ein, bevor wir nicht den gesetzlichen Auftrag hierfür erhalten.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Eisner!

Auf unserer Homepage werden wir weiter über die aktuellen Entwicklungen in Sachen TSVG berichten.

Wer möchte, kann Uwe Eisner außerdem am 11. April um 20 Uhr im Live-Chat auf Facebook Fragen zum TSVG und zu anderen berufspolitischen Themen stellen: oder per Mail an .