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01.12.2020

Info für freie Mitarbeiter*innen: Corona-Novemberhilfe des Bundes

Die Antragsstellung für die Corona-Novemberhilfe ist bis zum 31. Januar 2021 online auf der Antragsplattform des Bundes möglich. Diese Zuschüsse könnten in der Physiotherapie besonders für freie Mitarbeiter*innen relevant sein, die bestimmte Leistungen aufgrund des Lockdowns aktuell nicht anbieten dürfen.

Generell haben Physiotherapiepraxen auch während des Lockdowns geöffnet (siehe Netzmeldung vom 09.11.2020: „Welche Dienstleistungen von Physiotherapiepraxen sind aktuell in Baden-Württemberg zulässig?“). Sollten Sie jedoch zum Beispiel als freie*r Mitarbeiter*in bestimmte Leistungen aufgrund des Lockdowns nicht anbieten dürfen, so prüfen Sie bei Bedarf, ob Sie für die Corona-Novemberhilfe in Frage kommen. Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die vom aktuellen Corona-bedingten Lockdown direkt, indirekt oder über Dritte betroffen sind, können einen Antrag für diese außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes stellen.

So können beispielsweise Soloselbstständige, die bisher keinen Antrag auf Überbrückungshilfe eingereicht haben, bis zu 5.000 Euro Novemberhilfe direkt über die Antragsplattform beantragen. Weitere Informationen sowie einen FAQ finden Sie auf der Antragsplattform:

Neben der Corona-Novemberhilfe läuft aktuell ebenfalls bis zum 31. Januar 2021 der Antragszeitraum für die Überbrückungshilfe II, ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm des Bundes bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Weitere Informationen finden Sie hier.