01.02.2019
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Regionalverband Baden-Württemberg
IKK classic – Absetzungswelle bringt Praxen in Not
Die Geschäftsstelle von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg wird seit einigen Wochen sehr häufig mit Anrufen von Mitgliedern konfrontiert, bei denen es um Rückforderungsverlangen der IKK classic über das Abrechnungszentrum Emmendingen geht. Immer häufiger werden nun ohne vorherige Ankündigung sofort Absetzungen vorgenommen.

Aktuell geht es um Zahlungen, die im Jahr 2015, wie ausdrücklich festgestellt wird, nach Prüfung durch das Abrechnungszentrum Emmendingen bzw. durch die IKK classic für berechtigt gehalten und deshalb bezahlt wurden, nun aber im Rahmen einer Nachprüfung für unberechtigt gehalten werden und deshalb von der Physiotherapiepraxis zu Unrecht abgerechnet worden sein sollen.
Praxen, die gegenüber der IKK classic oder gegenüber dem Abrechnungszentrum Emmendingen wegen Rückforderungsverlangen oder Absetzungen dort erbost und verärgert schriftlich oder telefonisch intervenieren, werden entweder ignoriert oder mit standardisierten Schreiben abgefertigt.
Die Rechtslage
Hier gilt es hinsichtlich der von der IKK classic benannten Absetzungsgründe sorgfältig wie folgt zu unterscheiden:
1. Der Absetzungsgrund ist gar kein Absetzungsgrund:
Beispiele:
- 12 Wochen-Frist bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls (behandlungsfreies Intervall)
- Massageverordnungen bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls
- Eine Erstverordnung wäre erforderlich gewesen, weil ein anderer Arzt verordnet hat.