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15.03.2019

IKK-Absetzungen nehmen keine Ende – FAQ Teil 2: Abweisen von Patienten der IKK classic

In der Geschäftsstelle des Landesverbandes Baden-Württemberg häufen sich im Zuge der Absetzungen der IKK classic nicht nur die Fragen zu einer eventuellen Rückgabe der Zulassung für die IKK classic. Oft wollen Mitglieder auch wissen, ob sie die Behandlung von Patienten der IKK classic zurückweisen können und wenn ja, wie das geht. In Teil 2 des FAQ beantworten wir Fragen, die das Abweisen von Patienten der IKK classic betreffen.

1. Darf ich in meiner Praxis ein Schild aufhängen, das so oder so ähnlich lautet: „Wir sind von den rechtswidrigen Absetzungen der IKK classic betroffen – wir bitten Versicherte der IKKclassic um Verständnis dafür, dass wir diese künftig nicht mehr behandeln!“

Nein – das dürfen Sie definitiv nicht, wenn Sie sich nicht vertragsbrüchig verhalten und Sanktionen der IKK classic riskieren wollen.

2. Kann ich die Behandlung von Patienten der IKK classic von einer vorherigen Rezeptgenehmigung abhängig machen?

Nach unserer Auffassung ja – auch wenn die IKK classic das in ihren standardisierten Stellungnahmen an Praxen, die eine Genehmigung einfordern, natürlich anders sieht. Sie weisen einfach darauf hin, dass Sie in der Vergangenheit bewiesen haben, dass Sie nicht ausreichend kompetent sind, vertragsärztliche Verordnungen nach den Vorstellungen der IKK classic korrekt zu überprüfen und dass sie es sich wirtschaftlich nicht leisten können, nach Jahren bereits versteuerte Zahlungen der IKK classic abgesetzt zu bekommen.

3. Und wenn ich den Weg der schriftlichen Rezeptgenehmigung nicht gehen will?

Niemand zwingt Sie, Ihre Zulassung der IKK classic aufrecht zu halten. Niemand kann Sie außerdem dazu zwingen, überpflichtmäßig lange Arbeitszeiten in Kauf zu nehmen oder Ihren Mitarbeitern übermäßig lange Arbeitszeiten zuzumuten. Nach den Rahmenverträgen bzw. den geltenden Zulassungsempfehlungen müssen Sie lediglich sicherstellen, dass Ihre Praxis 30 Stunden pro Woche für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten zur Verfügung steht. Und niemand kann Ihnen einen Vorwurf machen, wenn Sie nicht mehr jeden einzelnen Patienten der IKK classic annehmen, um sich und Ihre Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren wegen übermäßig vieler Behandlungen pro Woche zu schützen. Beachten Sie zudem, dass auch ein Rezept der IKK classic innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Ausstellung begonnen werden muss, was angesichts eines hohen Patientenaufkommens und langer Wartelisten ohne weiteres dazu führen kann, dass der nächstmögliche Termin außerhalb der 14-Tage-Frist liegt, das Rezept dann aber bereits ungültig geworden ist.

4. Und wie erkläre ich das den Versicherten der IKK classic?

Ganz einfach, offen und transparent – nämlich so, wie vorstehend beschrieben: Klären Sie über die immense Arbeitsbelastung auf, informieren Sie über Ihre Warteliste und die Frist für den spätesten Behandlungsbeginn. Und scheuen Sie sich nicht davor, den betroffenen Versicherten der IKK classic aufzuzeigen, welche wirtschaftliche Gefahren Sie eingehen, wenn Sie Rezepte der IKK classic annehmen, da Sie unter Umständen nach über drei Jahren mit einer Absetzung rechnen müssen.