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12.12.2018

Höherer BG-Beitrag – Stellungnahme der BGW

Viele Praxisinhaber haben sich in den letzten Tagen und Wochen an den Verband gewandt und wegen der drastischen Erhöhung des BG-Beitrags nachgefragt. PHYSIO-DEUTSCHLAND hat bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) nachgefragt und um Aufklärung gebeten. In ihrem Schreiben vom 04.12.2018 liefert die BGW eine Erklärung.

PT-Praxen stellen höheres Risiko dar

Die BGW stellt in ihrem Antwortschreiben klar, dass die Unternehmensarten Physiotherapie- und Ergotherapiepraxis in den letzten Jahren stark von der Einordnung in eine Tarifstelle profitiert haben, in der sie isoliert betrachtet deutlich höhere Risiken darstellten als die anderen Unternehmensarten.

Diese Begünstigung wurde jetzt mit dem 5. Gefahrtarif korrigiert, indem die Physiotherapie- und Ergotherapiepraxen nun in Unternehmensarten mit vergleichbar hohem Risiko, also vergleichbar hoher Belastungsziffer eingeordnet wurden.

PHYSIO-DEUTSCHLAND geht definitiv nicht davon aus, dass der BGW bei der Ermittlung des unternehmensspezifischen Risikos der Unternehmensart Physiotherapiepraxis ergebnisrelevante Fehler unterlaufen sind.

Das wäre der Fall, wenn die Ermittlung der angefallenen Entschädigungsleistungen und der Entgelte/Versicherungssummen fehlerhaft wäre – PHYSIO-DEUTSCHLAND hält es für unwahrscheinlich, dass die BGW hier falsch gerechnet hat.

BG-Bescheid gerichtlich anfechtbar?

Selbstverständlich kann jeder Adressat des Beitragsbescheids Rechtsmittel dagegen einlegen – also auch vor Gericht gehen.

Aber nur wenn der Nachweis gelingen würde, dass die BGW das unternehmensspezifische Risiko der PT-Praxis fehlerhaft bewertet hat, hätten ein Widerspruch und gegebenenfalls später eine Klage Aussicht auf Erfolg.