Heilmittelzulassung in Baden-Württemberg neu geregelt
Sie möchten eine Zulassung für Ihre Praxis beantragen, Zertifikate anmelden oder Änderungsmitteilungen machen? Ihre Kommunikation mit den Kassen ist künftig auf einen Ansprechpartner zentriert: In Baden-Württemberg ist hierfür ab dem 01. September 2019 – je nach Regierungsbezirk – eine von zwei Geschäftsstellen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Baden-Württemberg zuständig.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regelt, dass sich Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber seit dem 01. September 2019 für die Zulassung nur noch an eine Stelle wenden müssen, die alle Heilmittelbereiche, Krankenkassen und Ersatzkassen abdeckt. Dort können Neuzulassungen, Anmeldungen von Beschäftigten, Praxisverlegungen und -übernahmen beantragt und gemeldet werden. Durch die zentrale Anlaufstelle kann dies nun einfacher und mit weniger Bürokratie erledigt werden.
Adressen der ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg übernehmen dies die beiden Geschäftsstellen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Baden-Württemberg. Je nach Adresse kontaktieren Sie bitte eine der folgenden Stellen:
Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen:
ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg
c/o AOK Baden-Württemberg, Hauptverwaltung
Presselstraße 19
70191 Stuttgart
Tel. 0711 2593 1350
E-Mail: arge_heilmittelzulassung(at)bw.aok.de
Regierungsbezirke Stuttgart und Karlsruhe:
ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg
c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Christophstraße 7
70178 Stuttgart
Tel. 0711 2 39 54-0
E-Mail: baden-wuerttemberg(at)zulassung-heilmittel.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ARGEn.
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