07.11.2016
–
Regionalverband Baden-Württemberg
Heilmittelverordnungen: neue Arztsoftware soll ab Januar 2017 formale Fehler vermeiden
Falsch oder unvollständig ausgefüllte Verordnungen sind in der Praxis derzeit leider die Regel. Ab Januar 2017 soll nun Schluss sein mit dem enorm hohen bürokratischen Aufwand für Korrekturen an Heilmittelverordnungen. Prüfung und Nachbesserung kosten Zeit und Nerven und führen nicht selten zu finanziellen Einbußen für Praxisinhaber bei der Abrechnung fehlerhafter Verordnungen mit den Krankenkassen.

Um Abhilfe zu schaffen, hat der Gesetzgeber im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Sommer 2015 die Einführung einer neuen zertifizierten Arztsoftware beschlossen, die alle wichtigen Regelungen und Informationen zu Heilmittelverordnungen enthalten muss (§ 73 Absatz 8 Sätze 9, 10 Sozialgesetzbuch V). Ziel ist es, formale Fehler bei der Ausstellung einer Verordnung zu verhindern.
"Mit der Umsetzung der neuen Arztsoftware wird einer langjährigen Forderung von uns nun endlich Rechnung getragen. Formale Fehler auf Verordnungen gehören damit ab 1. Januar 2017 der Vergangenheit an. Das ist ein wichtiger Schritt zur Entbürokratisierung in unserem Bereich", unterstreicht Andrea Rädlein, Vorsitzende des Deutschen Verbandes für Physiotherapie, die Notwendigkeit dieser Maßnahme.