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22.09.2016 – Regionalverband Baden-Württemberg

Grundlohnsumme 2017

Meist ab September warten jedes Jahr die Heilmittelverbände „sehnsüchtig“ darauf, dass das Gesundheitsministerium die Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassenmitglieder - besser bekannt unter Grundlohnsumme – bekannt gibt. Denn diese Grundlohnsumme markiert bis heute die Obergrenze für die jährlichen Preisverhandlungen mit den Krankenkassen.

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