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18.06.2018

Gilt die Berufshaftpflichtversicherung nur bei Behandlungen innerhalb der Praxisräume?

Einige Praxen behandeln nicht nur in ihren Praxisräumen. Dies ist zum Beispiel öfters bei Patienten der Fall, bei denen der Behandlungsschwerpunkt auf das Alltagstraining ausgerichtet ist. Insbesondere die Vergrößerung der Gehstrecke bzw. das Gehen auf ungewohntem/unebenem Terrain können wunderbar auch außerhalb der Praxisräume trainiert werden. Doch wie verhält es sich da mit der Berufshaftpflichtversicherung?

Wir haben bei unserem Kooperationspartner Confina nachgefragt und folgende Auskunft erhalten: Die beiden Versicherungen, die von der Confina bezüglich einer Berufshaftpflichtversicherung empfohlen werden (Continentale und Helvetia BHV), haben beide schriftlich bestätigt, dass ein Haftpflicht-Schutz auch außerhalb der Praxisräume besteht. Sollten Sie also bei einer dieser Versicherungen Ihre Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossenen haben, können Sie auch außerhalb Ihrer Praxis behandeln, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Sollten Sie bei einer anderen Versicherung versichert sein, empfiehlt es sich unter Umständen bei dieser einmal nachzufragen, wie es sich in dieser Angelegenheit verhält. Natürlich nur, wenn Sie außerhalb Ihrer Praxis tätig sind oder tätig werden wollen.