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28.11.2019

Gesprächstermin mit der IKK classic am 27.11.2019 – weitere Informationen und Hintergründe

Wir hatten an dieser Stelle direkt nach dem Gesprächstermin von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und dem VPT Baden-Württemberg mit der IKK classic am 27.11.2019 eine erste Kurzinformation gegeben, woran wir einen ausführlichen Bericht anschließen.

 

Die IKK classic hat kurzfristig zu diesem Gespräch gebeten – und ist zu dem Termin mit vier Mitarbeitern angereist, u.a. dem Leiter des Referats Heilmittel und einem Juristen.

 

Die Anlässe für die IKK classic, ein nochmaliges Gespräch mit PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und dem VPT Baden-Württemberg zu suchen, waren nach ihren gestrigen Ausführungen folgende:

  • Die IKK classic ist davon ausgegangen, dass es auf der Grundlage des Erstgespräches vom April dieses Jahres eine gemeinsame Vereinbarung gegeben hätte, mit der die Verbände das Verhalten der IKK classic akzeptieren.

  • Die IKK classic sieht sich durch die Kommunikation der Verbände gegenüber den niedergelassenen Praxen verunglimpft. Sie wirft den Verbänden vor, nicht ausreichend zu informieren bzw. gar negative Stimmung gegen die IKK classic zu verbreiten.

  • Die IKK classic weist ausdrücklich darauf hin, dass mehr als die Hälfte der ursprünglich zurückgeforderten bzw. abgesetzten Gelder durch die im April gegebene „Heilungszusage“ wieder an die betroffenen Praxen zurückgeflossen sind – indem Rückforderungen entweder nicht aufrechterhalten bzw. bereits abgesetzte Gelder zurückgezahlt wurden.

 

Die IKK classic teilt weiter mit, dass die Nachprüfungen seit August abgeschlossen sind. Es werde deshalb zu keinen weiteren Rückforderungsschreiben kommen.

 

Selbstverständlich werde man aber die noch laufenden Fälle, in denen Rückzahlungen bislang nicht geleistet wurden, durch Mahnung und ggf. Absetzung von Folgeabrechnungen weiterverfolgen. An der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit dieser Rückforderungen besteht für die IKK classic weiterhin kein Zweifel.

 

Zusammenfassung des Gesprächs

Man hat seitens der IKK classic weder Verständnis für die von Absetzungen/Rückforderungen betroffenen und protestierenden Praxen, noch für die Verbände und deren Kommunikation und Mitgliederberatung zu diesem Thema.

 

Ob daran die intensiven rechtlichen und durchaus auch emotionalen Ausführungen der Vertreter von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und VPT Baden-Württemberg etwas ändern werden, wird die nächste Zukunft zeigen.

 

Jedenfalls konnte die IKK classic durch PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und VPT Baden-Württemberg wie folgt überzeugt werden:

  1. Die IKK classic wird das Abrechnungszentrum Emmendingen aus der weiteren Kommunikation mit Praxen, die von einem Rückforderungsverlangen der IKK classic betroffen sind, ab sofort herausnehmen. Die IKK classic gesteht zu, dass sich das Abrechnungszentrum Emmendingen in der Kommunikation und Behandlung der „Heilungsfälle“ suboptimal verhalten hat und damit eher zur Verhärtung der Fronten beigetragen hat.

  2. Die IKK classic wird für die weitere Kommunikation und Abwicklung mit eigenem Personal umgehend eine so bezeichnete Clearingstelle einrichten. Diese Clearingstelle wird in allen Fällen, in denen Rückforderungen durch die IKK classic reklamiert werden, nochmals sorgfältig prüfen, ob eine Heilungsmöglichkeit besteht und deshalb von einer Absetzung Abstand genommen werden kann.

 

Nicht überzeugt werden konnte die IKK classic davon, dass deren Rückforderungen rechtswidrig sind, weil entweder die zugrundeliegende Verordnung gar nicht fehlerhaft gewesen ist bzw. zu einem Absetzungsrecht führt oder aber, weil eine Rückforderung bereits geprüfter und gezahlter Rechnungen aus unterschiedlichen juristischen Gründen unzulässig ist.

 

Die IKK classic verweist deshalb Praxen, die über die oben angesprochene Clearingstelle kein Entgegenkommen erfahren, auf den Klageweg – zu dem PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und VPT Baden-Württemberg auch ausdrücklich raten.

 

Abschließender Hinweis zur Zulassungsrückgabe

Kein Konsens wurde zu der Thematik der isolierten Rückgabe der IKK-Zulassung erzielt.

Die IKK classic ist der Auffassung, dass eine solche isolierte Zulassungsrückgabe nicht geht, die betreffende Praxis vielmehr riskiert, dass ihr durch die seit 01.09.2019 zuständige ARGE Heilmittelzulassung sämtliche Zulassungen entzogen werden.

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und VPT Baden-Württemberg sehen auch für diese Rechtsauffassung der IKK classic nicht ansatzweise eine Rechtsgrundlage und deshalb auch keinerlei Grund, Praxen, die ihre Zulassung der IKK classic zurückgeben wollen, hiervon zurückzuhalten.

 

Bitte um Rückmeldung zu Erfahrungen mit Clearingstelle

Geben Sie uns bitte unbedingt und jeweils zeitnah Rückmeldung, wie sich die Kontaktaufnahme mit der IKK-Clearingstelle gestaltet hat – insbesondere bitten wir um die Information, ob die IKK classic nach Ihrer Intervention gegenüber dieser Clearingstelle auf eine Rückforderung verzichtet.