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29.05.2020

Gesetzliche Unfallversicherungsträger erstatten Hygienepauschale

Erklärung zur Verlängerung der Ausnahmeregelungen (Behandlungsbeginn, Behandlungsunterbrechung etc) bis zum 30.06. steht noch aus.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger haben uns darüber informiert, dass man sich den Empfehlungen der Kassenverbände bezüglich der Gewährung des Hygienezuschlags für die Leistungserbringer von Heilmitteln – entsprechend der am 05.05.2020 in Kraft getretenen COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung des BMG, die eine bis zum 30.09.2020 befristete Abrechnungsmöglichkeit für erhöhte Hygienekosten infolge der COVID-19-Epidemie in Form einer Pauschale in Höhe von 1,50 je Heilmittelverordnung vorsieht – angeschlossen haben.

Zugelassene Leistungserbringer können somit gegenüber den Unfallversicherungsträgern im Zeitraum vom 05.05.2020 bis 30.09.2020 einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) bei der Abrechnung der Verordnungen in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen. Für diesen pauschalen Ausgleich ist ausschließlich die neue Positionsnummer X9944 für alle Heilmittelbereiche zu verwenden. Die Positionsnummer X9944 kann in dem Zeitraum vom 05.05.2020 bis 30.09.2020 unter Anwendung der vertraglichen Regelungen abgerechnet werden. Für die Abrechnung der Position ist der Tag der letzten Behandlung innerhalb einer Verordnung im Rahmen der Rechnungsstellung anzugeben. Die Position kann nur für Verordnungen abgerechnet werden, die im Zeitraum 05.05.2020 bis 30.09.2020 erstmals zur Rechnungsstellung eingereicht werden. Für Verordnungen die vor dem 05.05.2020 zur Abrechnung eingereicht wurden erfolgt keine Nachberechnung. Bei Teilabrechnungen erfolgt die Abrechnung der Positionsnummer X9944 einmalig mit der Schlussrechnung. Die Positionsnummer kann nach dem 30.09.2020 (Rechnungseingang beim Unfallversicherungsträger) nicht mehr abgerechnet werden.

Leider haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger – trotz Nachfrage – bislang noch nicht erklärt, ob sich die Unfallversicherung der allgemeinen Verlängerung der Empfehlungen zum Heilmittelbereich der gesetzlichen Krankenversicherung anschließt (Verlängerung bis zum 30.06.2020). Sobald uns die Information vorliegt, werden wir unsere Mitglieder entsprechend informieren.