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18.03.2021

Gemeinsamer Bundesausschuss verlängert Corona-Sonderregelungen bis Ende September 2021

In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die bestehenden Corona-Sonderregelungen bis zum 30. September 2021 verlängert. Der neue Beschluss tritt am 01. April 2021 in Kraft. Damit bestehen die Corona-Sonderregelungen nahtlos weiter. Die Sonderregeln betreffen die Möglichkeit der Videobehandlung, Verordnungen nach telefonischer Anamnese sowie verschiedene Erleichterungen bei Verordnungsvorgaben.

Hier die verlängerten Sonderregeln, die Physiotherapiepraxen betreffen, im Überblick:

  • Videobehandlung

Eine Behandlung kann weiterhin auch per Video stattfinden, wenn dies aus therapeutischer Sicht möglich und die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist. Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können.

  • Verordnungen nach telefonischer Anamnese

Folgeverordnungen für Heilmittel dürfen weiterhin auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.

  • Erleichterte Vorgaben für Verordnungen

Heilmittel-Verordnungen bleiben auch dann gültig, wenn es zu einer Behandlungsunterbrechung von mehr als 14 Tagen kommt.

Inkrafttreten und weiterführende Informationen

Der Beschluss tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 01. April 2021 in Kraft. Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/sonderregelungen-corona . Auf der Seite stehen zudem Servicedokumente zu den Corona-Sonderregeln im Bereich der veranlassten Leistungen und zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung.

Im Rahmen der Corona-Sonderregelungen stehen aktuell noch zwei Entscheidungen aus. Zum einen geht es um die Verlängerung der Hygienepauschale über den 31. März 2021 hinaus. Hierzu erwarten wir in Kürze eine Information aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
Zum anderen steht noch aus, ob die Krankenkassen ihre Empfehlungen bezüglich der Korrekturmöglichkeit fehlerhaft ausgestellter Verordnungen über den 31. März 2021 hinaus verlängert. Hierzu erwarten wir eine Rückmeldung vom GKV-Spitzenverband.