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Patienten in Baden-Württemberg können auch weiterhin auf eine umfassende und fachgerechte physiotherapeutische Versorgung zählen. Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Physiotherapieverbänden haben zu deutlichen strukturellen Preisanpassungen geführt.

Im Januar 2017 hatten sich die Verhandlungsführer der Physiotherapieverbände PHYSIO-DEUTSCHLAND, VPT, VDB und IFK mit den Verhandlungsführern der BKK-IKK-Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg und der Knappschaft, Regionaldirektion München, getroffen, um die neuen Preise für physiotherapeutische Behandlungen zu vereinbaren. Es waren nach Auskunft der Physiotherapieverbände keine einfachen, aber sehr produktive und faire Verhandlungen, die deutlich machten, dass die Arbeit der Verbände der vergangenen Jahre langsam Früchte trage.

Preiserhöhungen speziell bei Zertifikats- und Hausbesuchspositionen


Gerade die Zertifikats- und Hausbesuchspositionen waren ein Schwerpunktthema in den Verhandlungen. Die BKK-IKK-Arbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg und die Knappschaft wollten hier ein deutliches Signal setzen, dass sich qualitativ hochwertige Arbeit lohnen soll und dass auch die Behandlung im Hausbesuch ein unverzichtbarer Bestandteil physiotherapeutischer Arbeit ist. Um die Versorgung ihrer Versicherten gerade bei diesen Positionen auch in Zukunft zu gewährleisten, zeigten sich die Kassen hier im Rahmen der Umsetzung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) zu deutlichen Preissteigerungen bereit.

Forderungen der Berufsverbände

Seit Jahren sind die physiotherapeutischen Berufsverbände der Ansicht, dass physiotherapeutische Leistungen zu schlecht bezahlt würden und sich viele Praxen deshalb kaum noch rechnen würden, was wiederum ein niedriges Vergütungsniveau bei angestellten Physiotherapeuten nach sich ziehe. Die Folge sei ein zunehmender Fachkräftemangel, da der Beruf an Attraktivität verliere. Um dem entgegenzuwirken, war seitens der Politik im Jahr 2016 eine Preisuntergrenzenregelung für physiotherapeutische Leistungen eingeführt worden, die eine landesweite Vereinheitlichung der Preise mit sich brachte. Voraussichtlich zum 1. April 2017 soll zudem mit dem HHVG für zunächst drei Jahre die Grundlohnsummenbindung entfallen – eine weitere Forderung der Berufsverbände.

Fazit der Verhandlung

Die Verhandlungsführer beider Seiten sehen in dem Verhandlungsergebnis ein Signal für eine Vertragspartnerschaft auf Augenhöhe, das zugleich Ausdruck dafür sei, auch zukünftig die Versorgungssicherheit zu garantieren und damit das Patientenwohl im Blick zu behalten.