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22.01.2020

Geldwäschegesetz und Transparenzregister: Achtung vor Abzocke durch Dienstleister!

Nachdem mit dem geänderten Geldwäschegesetz eine Meldepflicht im Transparenzregister einhergeht, die bei Nichterfüllung sanktioniert werden kann, sind sofort Firmen/Personen auf den Plan getreten, die auch Physiotherapeut*innen abzocken wollen.

 

Transparenzregister

Richtig ist, dass durch eine jüngste Änderung im Geldwäschegesetz auch eine Meldepflicht in einem sog. Transparenzregister geschaffen wurde. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Register, das Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen geben soll. Ganz konkret soll die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mithilfe komplexer Firmenkonstruktionen verhindert werden.

Die Eintragung ist direkt über die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland unter www.transparenzregister.de möglich.

 

Müssen sich Physiotherapiepraxen ins Transparenzregister eintragen?

Meldepflichtig im Sinne des Geldwäschegesetzes sind alle juristischen Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften, das heißt AG, SE, KGaA, GmbH, e.V., eingetragene Genossenschaft, rechtsfähige Stiftung sowie OHG, KG und PartG bzw. ihre gesetzlichen Vertreter.

Natürliche Personen, so wie Sie das als Einzelpraxisinhaber*in sind, sind vom Geldwäschegesetz nicht angesprochen.

Anders als dies der ursprüngliche Gesetzesentwurf vorsah, fällt auch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nicht in den Anwendungsbereich des Geldwäschegesetzes und unterliegt deshalb auch nicht den Meldepflichten, da es sich um keine eingetragene Personengesellschaft handelt.

 

„Organisation Transparenzregister e.V.“

Die „Organisation Transparenzregister e.V.“ versendet derzeit massenhaft E-Mails auch an Physiotherapiepraxen, unter Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit (auf der Website dieses Vereins ist von drohenden „Bußgeld-Strafen“ die Rede) und mit der Aufforderung, sich über ihre Plattform in das Transparenzregister eintragen zu lassen.

Für diese Dienstleistung verlangt der Verein Geld – 49 Euro (inkl. MwSt.) sind es laut deren Website. Eine stolze Summe für eine Dienstleistung, die auf der offiziellen Plattform kostenfrei und für die allermeisten Physiotherapiepraxen gar nicht gefordert ist.

Lassen Sie sich bitte nicht beeindrucken bzw. unterschreiben Sie nichts voreilig in der Hektik des Praxisalltags. PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg rät ausdrücklich davon ab, die kostenpflichtige Dienstleistung der „Organisation Transparenzregister e.V.“ zu nutzen.