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15.02.2019

Fortsetzung IKK classic – weiterhin keine Einsicht in Sicht

Der Abklärungsbedarf bei der IKK classic wegen Musterklagen scheint sich hinzuziehen. Bis heute hat weder der Landesverband Baden-Württemberg von PHYSIO-DEUTSCHLAND noch die Landesvertretung des VPT eine offizielle Zusage der Krankenkasse, dass durch Führung von Musterklagen zu den 21 Absetzungstatbeständen verhindert werden könnte, jede Praxis, die von einer rechtswidrigen Absetzung betroffen ist, zur Klageinreichung zu motivieren. Und das Verhalten der IKK classic in den letzten Wochen lässt leider nur die Vermutung zu, dass sie es darauf anlegt, massenhaft verklagt zu werden – in der Hoffnung, dass es „schon nicht so schlimm wird“ und die betroffenen Praxen das Geld bei der Krankenkasse belassen.

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und VPT Landesgruppe Baden-Württemberg positionieren sich

Der Bundestagsabgeordnete Dr. Roy Kühne hat sich am Mittwoch dieser Woche persönlich beim Vorstand von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg gemeldet, um genauere Informationen zur Absetzungswut der IKK classic zu erhalten. Dr. Kühne berichtete, dass sich das Thema mittlerweile bis zum Bundesgesundheitsminister herumgesprochen habe.

„Wir werden der Aufforderung von Herrn Dr. Kühne sehr gerne entsprechen, wesentliche Personen der Politik umfassend schriftlich über das massenhaft rechtswidrige Verhalten der IKK classic zu informieren“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg Uwe Eisner.  „Und wir werden auch dieses Schreiben selbstverständlich online stellen – so wie wir etwaige Rückmeldungen umgehend kommunizieren werden.“

Beschlossen haben die Vorstände von PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT darüber hinaus, dass vertragspartnerschaftliche Rücksichtnahme gegenüber der IKK classic nicht mehr geboten ist. „Wir haben versucht, der IKK classic mehrere goldene Brücken zu bauen, um eine Eskalation in der Sache zu verhindern“, so Eisner „aber wer sich allen Angeboten für eine Deeskalation verweigert, muss sich nicht wundern, wenn der andere Vertragspartner im Sinne der betroffenen Praxen handelt.“

Unterstützungsangebote von PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT Baden-Württemberg

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und der VPT Baden-Württemberg werden deshalb ihre Mitgliedspraxen ausdrücklich darin unterstützen, einer rechtswidrigen Absetzung bereits im Jahr 2015 bezahlter Behandlungen zu begegnen:

  • Aus Sorge davor, dass die IKK classic nicht nur längst bezahlte Abrechnungen wieder zurückfordert und absetzt, sondern auch aktuelle Behandlungen rechtsgrundlos unbezahlt lässt, fragen immer mehr Praxen an, ob sie Patienten der IKK classic die Behandlung verweigern können.

     

    Unsere Antwort hierzu:

    Unzulässig wäre es (wie es aber wohl vereinzelt gemacht wird), Patienten der IKK classic mit der Begründung abzuweisen, Opfer einer Absetzung aus 2015 geworden zu sein.

    Unser dringender Rat ist, von entsprechenden – nachvollziehbaren – Praxisaushängen abzusehen. Sie machen sich hierdurch kassenrechtlich ohne jede Not „angreifbar“.

     

     Zulässig wäre es aber:

    •  die IKK-Zulassung zurückzugeben

    • über ein Handout oder Plakat Patienten der IKK classic um Verständnis dafür zu bitten,
      dass vor Terminvergabe und Behandlung eine Genehmigung des Rezeptes erfolgen muss – einen Mustertext finden Sie hier.

    Übrigens ist keine Praxis verpflichtet, übermäßig viel zu arbeiten – und wenn aufgrund von
    hohem Patientenaufkommen und wegen des Fachkräftemangels innerhalb der kassenrechtlich vorgegebenen Frist für den Behandlungsbeginn kein Termin frei ist, dann muss eben auch ein
    Patient der IKK classic gebeten werden, Verständnis dafür aufzubringen, dass das Rezept nicht angenommen werden kann.

  • Immer mehr Praxen erklären ihre Bereitschaft, dem rechtswidrigen Absetzungsverhalten der IKK classic durch Einreichung einer Klage zu begegnen – in der Erwartung, dass durch die Einreichung von zahllosen Klagen auch die Politik und die Öffentlichkeit verstärkt auf das Problem aufmerksam gemacht werden.

    Dazu Uwe Eisner: „Wir wollen diese Praxen in deren sofortiger Klagbereitschaft unterstützen – uns scheint, dass auch dies ein Weg sein könnte, die IKK classic zur Besinnung zu bringen.“

    Hierzu wird PHYSIO-DEUTSCHLAND zeitnah eine Musterklagschrift erstellen, zur Eigennutzung oder zur Weitergabe an einen Anwalt des Vertrauens.

    Selbstverständlich werden PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT betroffenen Praxen für den Fall, dass bezüglich der Klage Klärungs- oder Beratungsbedarf besteht, gerne telefonisch zur Verfügung stehen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen zu unseren Telefonzeiten oder auch per Mail gerne zur Verfügung.

Ihr/-e Hannah Krappmann, Uwe Eisner, Michael Austrup, PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg

Ihr Raymond Binder, VPT Baden-Württemberg