Fortsetzung IKK classic – weiterhin keine Einsicht in Sicht

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und der VPT Baden-Württemberg werden deshalb ihre Mitgliedspraxen ausdrücklich darin unterstützen, einer rechtswidrigen Absetzung bereits im Jahr 2015 bezahlter Behandlungen zu begegnen:
Aus Sorge davor, dass die IKK classic nicht nur längst bezahlte Abrechnungen wieder zurückfordert und absetzt, sondern auch aktuelle Behandlungen rechtsgrundlos unbezahlt lässt, fragen immer mehr Praxen an, ob sie Patienten der IKK classic die Behandlung verweigern können.
Unsere Antwort hierzu:
Unzulässig wäre es (wie es aber wohl vereinzelt gemacht wird), Patienten der IKK classic mit der Begründung abzuweisen, Opfer einer Absetzung aus 2015 geworden zu sein.
Unser dringender Rat ist, von entsprechenden – nachvollziehbaren – Praxisaushängen abzusehen. Sie machen sich hierdurch kassenrechtlich ohne jede Not „angreifbar“.
Zulässig wäre es aber:
- die IKK-Zulassung zurückzugeben
- über ein Handout oder Plakat Patienten der IKK classic um Verständnis dafür zu bitten,
dass vor Terminvergabe und Behandlung eine Genehmigung des Rezeptes erfolgen muss – einen Mustertext finden Sie hier.
hohem Patientenaufkommen und wegen des Fachkräftemangels innerhalb der kassenrechtlich vorgegebenen Frist für den Behandlungsbeginn kein Termin frei ist, dann muss eben auch ein
Patient der IKK classic gebeten werden, Verständnis dafür aufzubringen, dass das Rezept nicht angenommen werden kann.Immer mehr Praxen erklären ihre Bereitschaft, dem rechtswidrigen Absetzungsverhalten der IKK classic durch Einreichung einer Klage zu begegnen – in der Erwartung, dass durch die Einreichung von zahllosen Klagen auch die Politik und die Öffentlichkeit verstärkt auf das Problem aufmerksam gemacht werden.
Dazu Uwe Eisner: „Wir wollen diese Praxen in deren sofortiger Klagbereitschaft unterstützen – uns scheint, dass auch dies ein Weg sein könnte, die IKK classic zur Besinnung zu bringen.“
Hierzu wird PHYSIO-DEUTSCHLAND zeitnah eine Musterklagschrift erstellen, zur Eigennutzung oder zur Weitergabe an einen Anwalt des Vertrauens.
Selbstverständlich werden PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT betroffenen Praxen für den Fall, dass bezüglich der Klage Klärungs- oder Beratungsbedarf besteht, gerne telefonisch zur Verfügung stehen.