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13.07.2016 – Regionalverband Baden-Württemberg

EuGH: Öffentliche Förderung von Sportvereinen rechtlich zulässig

Immer mehr Sportvereine mutieren zu öffentlich subventionierten Unternehmen, die unterschiedlichste Leistungen anbieten, die vom eigentlichen Vereinszweck abzuweichen scheinen und unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit in Konkurrenz zu anderen Anbietern auf dem Markt treten. Auch Physiotherapiepraxen sind von dieser Entwicklung betroffen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat nun am 9. Juni im Fall T-162/13 entschieden, dass die öffentliche Förderung von gemeinnützigen (Sport)Vereinen –hier: von Kletterhallen des Deutschen Alpenvereins (DAV) - rechtens ist.
Breitensport wird gefördert Auch Inhaber von Physiotherapiepraxen wundern sich immer wieder mal, welche Leistungsangebote Sportvereine zwischenzeitlich machen und welche Investitionen hierfür getätigt werden – insbesondere in vereinseigene Fitnessanlagen. Und man fragt sich unwillkürlich, wie diese Investitionen finanziert werden können. Nun: Diese Vereine erhalten, anders als etwa Physiopraxen, die zur Ausweitung ihres Leistungsangebots aus eigener Tasche in die Praxis investieren, eine teilweise ganz erhebliche öffentliche Förderung. Dazu kommt noch, dass gemeinnützige Vereine erhebliche Steuervorteile genießen. Zulässig, so in letzter Instanz nun der EuGH – weil diese finanzielle Unterstützung dem Breitensport zugutekommt. Überzeugen muss diese Begründung nicht. Insbesondere dann nicht, wenn diese Vereine losgelöst von jeglichen Rentabilitätsüberlegungen mit unterschiedlichsten Leistungsangeboten auch zu Physiotherapiepraxen in Konkurrenz treten – zu Dumpingkonditionen für deren Vereinsmitglieder. Vom obersten europäischen Gericht ist diese Förderungspraxis nun abgesegnet – zulasten von anderen Marktanbietern, wie dies auch PT-Praxen sind.