14.06.2016
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Regionalverband Baden-Württemberg
Erleichterungen für vom Hochwasser betroffene Physiotherapie-Praxen
Zahlreiche Regionen in Deutschlandsind nach sintflutartigen Regenfällen von Hochwasser betroffen oder haben massive Schäden erlitten. Die Therapeuten in Hochwassergebieten stehen vor besonderen Herausforderungen. Um die Versorgungskontinuität zu gewährleisten, haben die Ersatzkassen sich wie bei der Hochwasserkatastrophe 2013 dafür ausgesprochen, die Überprüfung der Abgabe von Heilmitteln auf deren Vertragskonformität pragmatisch zu handhaben.

Dabei gilt:
- Vom Hochwasser betroffenen Praxen können die Behandlung nach Absprache mit dem Patienten an einem anderen, geeigneten Ort erbringen und dann auch abrechnen.
- Patienten und Therapeuten können aufgrund der Umstände gezwungen sein, die Therapie für mehr als 14 Tage zu unterbrechen. Auch hier lassen die Ersatzkassen aktuell in Hochwassergebieten übergangsweise Ausnahmen zu.
- bei Behandlungen an einem anderen Ort jeweils neben der Empfangsbestätigung auf der Rückseite der Verordnung.
- Bei einer längeren Unterbrechungsfrist mit Datum und Handzeichen Ihrer Praxis auf der Verordnung.