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27.02.2020

Erinnerung: Heilmittelzulassung in Baden-Württemberg seit dem 01. September 2019 in zentraler Anlaufstelle gebündelt

PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg und die VPT Landesgruppe Baden-Württemberg tauschten sich am 11. Februar 2020 in einem Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Baden-Württemberg aus und stellten dabei auch Fragen der Verbandsmitglieder. Denn seit dem 01. September 2019 ist die Heilmittelzulassung in Baden-Württemberg neu geregelt und – je nach Regierungsbezirk – ist eine von zwei Geschäftsstellen der ARGE zuständig.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regelt, dass sich Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber seit dem 01. September 2019 für die Zulassung nur noch an eine Stelle wenden müssen, die alle Heilmittelbereiche, Krankenkassen und Ersatzkassen abdeckt. Dort können Neuzulassungen, Anmeldungen von Beschäftigten, Praxisverlegungen und -übernahmen beantragt und gemeldet werden. Durch die zentrale Anlaufstelle kann dies einfacher und mit weniger Bürokratie erledigt werden.  

In Baden-Württemberg übernehmen dies die beiden Geschäftsstellen der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Baden-Württemberg. Die Adressen und weitere Informationen stehen hier.

 

Tipps und Hinweise zur Heilmittelzulassung

  • Bei Fragen an die ARGE Heilmittelzulassung Baden-Württemberg wenden: Die Kontaktdaten finden Sie hier.