15.03.2022
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Regionalverband Baden-Württemberg
Erinnerung: Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Physiotherapiepraxen ab dem 16. März 2022
Ab dem 16. März 2022 gilt die Impf- bzw. Nachweispflicht hinsichtlich des Immunitätsstatus gegen COVID-19 für alle in Gesundheitsbetrieben Tätigen (§ 20a des Infektionsschutzgesetzes). Die Mitglieder unseres Landesverbands wurden hierüber bereits ausführlich per Newsletter, mit Meldungen und dem Corona FAQ auf der Homepage sowie in Webinaren informiert. An dieser Stelle fassen wir den aktuellen Kenntnisstand nochmals schriftlich zusammen.

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