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29.11.2018

Erhöhung der Beihilfesätze gilt auch für Postbeamte

Seit 31.07.2018 gelten für Bundebeamte und für Landesbeamte in Baden-Württemberg neue und deutlich höhere Erstattungssätze, zum 01.01.2019 findet eine weitere Erhöhung dieser Erstattungssätze statt – wir hatten Sie an dieser Stelle darüber informiert.

Da in der Geschäftsstelle hin und wieder Mitglieder anfragen, wie es sich mit der Beihilfe bei Postbeamten verhält, möchten wir Sie darüber informieren, dass die Erhöhung offenkundig auch zugunsten von Postbeamten gilt – wir zitieren aus der maßgebenden Website:

Änderung der BBhV zum 31.07.2018

Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) wurde redaktionell angepasst sowie Leistungsverbesserungen vorgenommen. Die größten Änderungen ergeben sich bei Heilmitteln, z.B. bei Massagen und Krankengymnastik. Hier wurden die seit über 25 Jahren geltenden bei-hilfefähigen Höchstbeträge für Heilmittel in zwei Schritten angehoben – maßgebend ist der Behandlungstag:

Ab dem Behandlungstag 31.07.2018 werden neue Höchstbeträge berücksichtigt.

Ab dem Behandlungstag 01.01.2019 werden die Höchstbeträge nochmals erhöht.

Zur aktuellen Liste der beihilfefähigen Höchstsätze gelangen Sie hier.

Hinweis: Beamte sind Privatpatienten. Um Problemen bei der Abrechnung mit Privatpatienten vorzubeugen, haben wir in einem Flyer alle wichtigen Informationen für Praxisinhaber zusammengefasst. Darin enthalten sind Informationen zur Honorarhöhe, zum Behandlungsvertrag und Hilfestellungen für den Patienten bei der Abrechnung gegenüber seiner Privaten Krankenversicherung. Mehr Informationen für Mitglieder dazu hier.