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27.02.2018 – Regionalverband Baden-Württemberg

Endlich: Deckenhöhe 2,50m auf dem Index!

Für viele gründungswillige Physiotherapeuten und Praxisinhaber, die ihre Praxis verkaufen wollen, war und ist die kassenrechtliche Vorgabe einer starren Mindestraumhöhe von 2,50m unbegreiflich. Mehrfache Versuche von PHYSIODEUTSCHLAND Baden-Württemberg, die Kassen im Verhandlungswege zu Sachgerechtigkeit zu bringen und die Raumhöhe an die Vorgaben für Ergotherapie- und Logopädiepraxen anzupassen, scheiterten aber bislang. Nach einem Urteil des LSG Baden-Württemberg aus dem Jahre 2006 müssen die Krankenkassen ab einer Raumhöhe von 2,45m eine Praxis zulassen - und aufgrund einer ganz aktuellen Entscheidung des LSG Thüringen wird es bald möglicherweise eine ganz neue Regelung geben.

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