Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Sozialministerium informiert über Bußgeldverfahren
Das baden-württembergische Sozialministerium hat am 24. Juni 2022 auf seiner Internetseite Zahlen dazu veröffentlicht, wie viele Personen im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht von den Gesundheitsämtern aufgefordert wurden, einen entsprechenden Immunitätsnachweis nachzureichen und wie viele Bußgeldverfahren nun laufen, da trotz behördlicher Aufforderung noch kein Nachweis vorgelegt wurde.
Weitere Informationen finden Sie direkt in der Pressemitteilung auf der Internetseite des baden-württembergischen Sozialministeriums (Stand 24. Juni 2022):
Erste Bußgelder wegen Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verhängt
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