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27.12.2021

EILMELDUNG – Neue Coronaverordnung ab heute, 27. Dezember 2021

Ab heute tritt die neue Coronaverordnung in Kraft mit folgenden Änderungen: Patient*innen unterliegen nicht mehr 3G.

 

Patient*innen unterliegen nicht mehr 3G.

Außer Kraft gesetzt wurde die erst seit dem 20. Dezember 2021 geltende sog. 3G-Regel für Patient*innen – das Sozialministerium hat dies in einem heutigen Telefonat so ausdrücklich bestätigt.

Sie müssen also bei Ihren Patient*innen

  • weder den Impf- oder den Genesenstatus abfragen

  • noch müssen Sie sich von Ihren Patient*innen vor jedem Behandlungsbeginn einen Negativtest vorlegen lassen bzw. vor jeder Behandlung einen Coronatest durchführen (lassen).

Zur Verdeutlichung: Also auch keine 3G-Regel bei Hausbesuchen.

Nach wie vor können Sie diese Regelung auf freiwilliger Basis beibehalten.

 

Achtung: Diese Regelungen für Rehasport/Funktionstraining, Präventionskurse/fitnessstudioähnliche Angebote und Wellnessangebote gelten weiterhin:

  • Rehasport/Funktionstraining: In Innenräumen: 3G-Regel

  • Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote: Im Freien: 2G-Regel, in geschlossenen Räumen 2G+-Regel

  • Wellnessangebote: 2G+-Regel

Bitte informieren Sie sich hier auf S. 2 über Ausnahmen.

 

Patient*innen ab 18 Jahre sollen in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske (KN95- / N95-/KF94-/KF-95) tragen.

Durch die BGW Arbeitsschutzstandards ist weiterhin geregelt, dass Therapeut*innen ebenfalls eine FFP2 Maske tragen müssen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. 

 

Weitere Informationen und Quellen

 

Seien Sie versichert, dass wir das Vorgehen des Sozialministeriums für fragwürdig halten und wissen, dass das für Sie in den Praxen einen organisatorischen Wahnsinn darstellt. Wir haben das schon mehrfach an entsprechender Stelle zum Ausdruck gebracht.

Wir wünschen Ihnen trotz allem einen guten Start ins neue Jahr 2022!