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20.03.2020

Coronavirus-Pandemie: Tipps für betriebliche Schutzmaßnahmen

Wie kann man die Mitarbeiter/innen im Betrieb vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus schützen? In der aktuellen Situation gibt es leider keine Patentrezepte. Dazu kommt, dass Desinfektionsmittel oder Atemschutzmasken teilweise gar nicht mehr erhältlich sind. Wichtig sind unverändert die inzwischen allgemein bekannten Hygieneregeln (v.a. häufiges Händewaschen mit Seife) und mindestens 1, besser 2 Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Darüber hinaus hat die Präventic GmbH, Kooperationspartner von PHYSIO-DEUTSCHLAND Baden-Württemberg, einige Tipps zusammengestellt, die wir Ihnen zur bedarfsweisen Umsetzung weitergeben möchten.

  • Bei der Desinfektion gilt: Wenn möglich, sog. „begrenzt viruzide“ Flächendesinfektionsmittel verwenden. Handdesinfektionsmittel sind zur Desinfektion von Flächen nicht geeignet (und umgekehrt).

  • Wenn Schutzmaßnahmen wie Flächendesinfektionsmittel oder FFP2-Atemschutzmasken nicht mehr vorrätig und lieferbar sind, verwendet man das „nächstwirksame“ Mittel, also z.B. übliche seifenhaltige Reinigungsmittel oder FFP1-Atemschutzmasken, ggf. auch nur Mund-Nase-Schutz („OP-Maske“).

  • Oberflächen wie Empfangstresen, Türklinken, Treppengeländer, Lichtschalter, Wasserhähne etc. in häufig frequentierten Bereichen häufiger als sonst reinigen, z.B. Empfang, Kantine, Treppenhäuser.  Regelmäßige Desinfektion mit Flächendesinfektionsmittel erwägen, sofern noch vorhanden.

  • Ausreichende Bevorratung von Seife und Einmalhandtüchern.

  • Bereitstellung von Nahrungsmitteln und Getränken für Personal, das nach der Ausnahmeregelung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg länger bzw. auch an Wochenenden eingesetzt werden kann und deshalb Unterstützung braucht.

  • Info an Mitarbeiter/innen, dass Büros, Kantine, Empfang/Pforte/Umkleideräume etc. regelmäßig gelüftet werden (mehrmals täglich für 10 - 15 Minuten). Gut gewartete Belüftungs- und Klimaanlagen mit Abluft werden weiter betrieben und nicht abgeschaltet, da dies die Viruskonzentration in der Luft senken kann.

  • Direkte Kontakte zwischen Menschen bzw. Menschenansammlungen vermeiden:

    • Prüfung aller Arbeitsplätze, bei denen Homeoffice nicht möglich ist, ob ein Abstand der Beschäftigten von 2 Metern nach Möglichkeit eingehalten werden kann.

    • Aufheben der festen Uhrzeiten für Schichtbeginn und Schichtende

    • Übergabe/Ablösung in den einzelnen Bereichen möglichst nicht überlappend oder z.B. telefonisch/per Skype etc.

    • Falls möglich, Desinfektion von häufig benutzten Oberflächen zwischen den Schichten (z.B. Türgriffe)

    • Benützung von Aufzügen möglichst vermeiden, da hier der Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Schild am Aufzug anbringen zur Information der Mitarbeiter/innen.

    • In Raucherecken stehen die Mitarbeiter/innen oft eng gedrängt zusammen – Bereiche ggf. erweitern, damit der nötige Abstand zwischen den Personen gehalten werden kann.

    • Kantine schließen oder die Essenzeiten verschiedener Abteilungen zeitlich staffeln

    • Pausenräume und Kantinen so gestalten, dass immer 2 m Abstand eingehalten werden (z.B. Stühle reduziert und in ausreichendem Abstand)

    • Reinigungsmittel in den Pausenräumen bereitstellen für das Säubern der Tische nach der Pause

    • Für externe Personen Kantine schließen und ggf. räumlich getrennt eine Versorgung durch Automaten anbieten.

  • Besteckausgabe in der Kantine: Nur durch Personal, möglichst pro Person in Serviette eingewickelt, keine eigene Entnahme durch Mitarbeiter/innen aus Behältern.

  • Ausgabe portionierter Speisen. Kein Buffet mehr in der Kantine zur Selbstbedienung.

  • In Kaffeeküchen etc.: Spülmaschinen mit 60/70°C betreiben, möglichst kein manuelles Spülen von Tassen, Besteck etc.

  • Nutzung von eigenen Stiften mit Touchpad („Gummispitze“) zur berührungsfreien Eingabe an Tastenfeldern wie z.B. Kassen, Bankautomaten etc.

  • Personen mit engem/häufigem Kundenkontakt, z. B. an der Pforte, an der Kasse oder Mitarbeiter/innen, die Zutrittskontrolle (Körpertemperaturmessung) vornehmen:

    • Stündliches Händewaschen bzw. bei Körpertemperaturmessung mit z.B. kontaktlosem Infrarotthermometer: Einmalhandschuhe.

    • Separater Kugelschreiber für Kunden.

    • Häufig benutzte Gegenstände wie Schlüssel etc. von Kunden/externen mit Einmalhandschuhen entgegennehmen.

    • Regelmäßiges Lüften des Bereichs.

    • Plexiglas oder undurchlässige Kunststofffolien /Schutzschilder zwischen Kunden und Personal anbringen, die täglich mit Reinigungsmittel gereinigt werden.

    • Alternativ: Abstandshalter, um eine Distanz von 2 Meter einzuhalten, ggf. Atemschutzmasken (möglichst FFP2)

  • In häufig benutzten Toiletten regelmäßig kontrollieren, damit Seifen- und Papierspender nicht leer sind. Auch z.B. für die Nachtschicht oder am Wochenende sicherstellen, dass Seife und Papierhandtücher zur Verfügung stehen.

  • Werkzeuge möglichst nicht gemeinsam nutzen, Arbeitsplätze personenbezogen einrichten.

  • „Überdruck“ in z.B. Pförtnerkabinen schaffen: Ventilator anbringen, der die Luft durch das Pfortenfenster herausströmen lässt.

  • Umgang mit externen Besuchern wie z.B. LKW-Fahrern: Separate Toiletten (z.B. mobiles WC), Kontakte zur Belegschaft möglichst gering halten, Kommunikation mit Wareneingang telefonisch/über ein Fenster, Zutrittskontrolle vor dem Betreten des Werksgeländes per Fragebogen (Abfrage nach verdächtigen Symptomen (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Durchfall), nach Kontakt zu infektiösen Personen und /oder Aufenthalt in Risikogebiet)

  • Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen. Dies gilt auch für Personen mit eingeschränktem Immunsystem. Für solche Mitarbeiter/innen möglichst risikofreie Arbeitsplätze definieren und bereithalten. Falls nicht möglich: Freistellung erwägen. Achtung: Dafür gibt es – im Gegensatz zu der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne – keinen externen Kostenträger, dies bedarf daher einer internen Regelung.  

  • Für kritische Funktionen Mitarbeiter/innen mit ähnlicher fachlicher Ausbildung schon mal trainieren als mögliche Vertreter. „Weitreichende“ Vertretungsregelungen treffen.

  • Einteilung von Mitarbeitergruppen in sog. „Zonen“, die auch als Gruppe mit entsprechendem Abstand zusammensitzen. Jede „Zone“ hat Mitarbeiter aus verschiedenen Arbeitsbereichen, so dass jede Zone möglichst alle Aufgaben eigenständig bearbeiten kann. Sollte eine Zone in Quarantäne kommen, können andere Zonen dennoch weiterarbeiten.

  • Unverzichtbares Schlüsselpersonal soll möglichst nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz kommen; ggf. Parkplatzregelungen, um Fahrt mit dem eigenen PKW zu unterstützen. Möglichst keine Fahrgemeinschaften von unverzichtbaren Mitarbeiter/innen.

  • Beim Einsatz schwangerer Mitarbeiterinnen ist die neue Empfehlung des Regierungspräsidiums zu beachten: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Documents/Corona_Info_schwangere_Frauen.pdf. Bei weiter steigenden Erkrankungszahlen ist demnach unabhängig vom Auftreten einer Erkrankung am Arbeitsplatz und unabhängig von der Tätigkeit in Absprache mit dem Betriebsarzt ein bis zum Abklingen der epidemischen Welle dauerndes Beschäftigungsverbot in Erwägung zu ziehen.

Diese Fachinformation wurde nach unseren arbeitsmedizinischen Erfahrungen zusammengestellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit, Fehlerfreiheit und Aktualität.

Quelle: Präventic GmbH

 

Hinweis: Durch zahllose Rückmeldungen aus den Praxen weiß der Verband, dass es keine bzw. nicht ausreichend viele Schutzmaterialien gibt. Die Einhaltung der obenstehenden Auflistung ist jedoch besser als keine Maßnahmen zu unternehmen.