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16.02.2021 – Regionalverband Baden-Württemberg

Corona-Impfverordnung aktualisiert – Heilmittelerbringer*innen nun explizit genannt (Aktualisiertes Formular zur Vorlage im Impfzentrum jetzt verfügbar!)

Am 08. Februar 2021 ist die überarbeitete Corona-Impfverordnung (CoronaImpfV) in Kraft getreten, die als Bundesgesetz deutschlandweit gilt. In der aktualisierten Rechtsverordnung konkretisiert das Bundesministerium für Gesundheit auf unseren Hinweis auch die Einstufung von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten bei der Impfreihenfolge.

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