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09.07.2021

Corona-Hygienezuschlag für Rehasport und Funktionstraining verlängert bis zum 30.09.2021 (vdek und IKK classic)

Der vdek sowie die IKK classic haben den Corona-Hygienezuschlag für Rehasport und Funktionstraining verlängert. Er darf für alle entsprechenden Leistungen abgerechnet werden, die im Zeitraum vom 01.01. bis 30.09.2021 erbracht werden. Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Informationen der Krankenkassen.

 

vdek

Die Ersatzkassen erhöhen die Vergütung von Rehabilitationssport und Funktionstraining um 10 Prozent im Zeitraum vom 01.01.2021 – 30.09.2021. Dies bedeutet in der Umsetzung:

  • Im Bereich Rehabilitationssport vergüten die Ersatzkassen einen Betrag von 6,05 Euro je Übungseinheit und je Teilnehmer.

  • Im Bereich Funktionstraining vergüten die Ersatzkassen für Trockengymnastik einen Betrag von 4,90 Euro und für Wassergymnastik einen Betrag von 6,33 Euro.

Nach dem 30.09.2021 gelten die in der Vergütungsvereinbarung von 01.01.2017 vereinbarten Preise unverändert weiter.

 

IKK classic 

Der Corona-Zuschlag wird zeitlich befristet für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.09.2021 als Präsenztermine erbracht werden, je Leistungseinheit und Teilnehmer gezahlt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen.

Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und teilnehmender Person.

Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt.

Für den Corona-Zuschlag soll gemäß Datenaustausch nach § 302 SGB V folgende Abrechnungspositionsnummer (GPOS) verwendet werden:

  • Für Rehasport

    • GPOS: 603700

    • Betrag: 0,25 EUR

    • Klartext: Corona Hygienezuschlag Rehabilitationssport

  • Für Funktionstraining

    • GPOS: 603700

    • Betrag: 0,25 EUR

    • Klartext: Corona Hygienezuschlag Funktionstraining

 

Hinweis: Die BKK ist nicht bereit, einen Corona-Hygienezuschlag für Rehasport und Funktionstraining zu zahlen.