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13.12.2019

Clearingstelle der IKK classic: Nutzen Sie das Angebot und berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen

Am 28.11.2019 und am 02.12.2019 hatten wir Sie über die Einrichtung einer Clearingstelle der IKK classic informiert – verbunden mit der Aufforderung, sich dort wegen Klärung von ungerechtfertigten Rückforderungen zu melden und uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen.

 

Erste Erfahrungen

Ob es daran liegt, dass die Möglichkeit, diese Clearingstelle anzusprechen, noch nicht genutzt wurde oder daran, dass Sie uns keine Rückmeldung geben, wissen wir nicht – Fakt ist, dass wir nur sehr vereinzelte Berichte von Mitgliedern hierzu erhalten.

Rückgemeldet wurde uns lediglich wie folgt:

  1. Rückforderungen wegen vermeintlich unzulässiger Verordnungen außerhalb des Regelfalls bei „Einser-Indikationsschlüsseln“ (WS1, ERX1, AT1 und LY1) werden von der IKK classic aufrechterhalten – hier soll zeitnah Absetzung drohen.

  2. Rückforderung wegen unvollständigem Indikationsschlüssel (der kleine Buchstabe an der letzten Stelle fehlt) werden fallengelassen.

 

Nochmaliger Appell

Bitte nutzen Sie die Chance, die gegen Sie gerichtete Rückforderung über die Clearingstelle der IKK classic nochmals prüfen bzw. klären zu lassen – es kann für Sie keinerlei negative Folgen haben. Und melden Sie uns unbedingt Ihre Erfahrungen weiter. Einerseits, damit wir in der Lage sind, hieraus Schlussfolgerungen für ein weiteres Vorgehen gegen die IKK classic zu ziehen, andererseits um Ihre Praxisinhaberkollegen zu motivieren, selbst auch aktiv zu werden.