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18.11.2019

Bundestag beschließt zwei weitere Gesetze für den Gesundheitssektor

Nach GKV-VSG, HHVG, TSVG in den letzten Jahren, hat der Deutsche Bundestag am 07. November 2019 das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) und das MDK-Reformgesetz beschlossen. Beide Gesetze tangieren auch uns Physiotherapeuten.

Digitalisierung voranbringen – Maßnahmen allerdings nicht weit genug gedacht

"Grundsätzlich begrüßen wir die Regelungen zur Einbindung der Physiotherapeuten in die Telematikinfrastruktur und deren Finanzierung im DVG. Allerdings hätten wir uns eine Verordnungsmöglichkeit von Therapie-APPs durch Physiotherapeuten und – wie zunächst im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen - umfangreiche Lese-/Schreibrechte mit Blick auf die elektronische Patientenakte gewünscht", bilanziert Thorsten Vogtländer, Geschäftsführer von PHYSIO-DEUTSCHLAND nach Beschluss des DVG durch den Deutschen Bundestag.

Für PHYSIO-DEUTSCHLAND steht fest: Damit die Digitalisierung die Patientenversorgung tatsächlich verbessert, sind weitere Schritte erforderlich, die die therapeutische Versorgung stärker als bislang in den Fokus rücken. „Wir sind überzeugt davon, dass die Digitalisierung die physiotherapeutische Patientenversorgung sinnvoll ergänzen und gleichzeitig Bürokratie abbauen kann“, ist sich Thorsten Vogtländer sicher. PHYSIO-DEUTSCHLAND wird hier nicht lockerlassen und sich für eine angemessene Beteiligung der Physiotherapeuten einsetzen. "Wir werden die Umsetzung des DVG weiter engmaschig verfolgen und uns einmischen, wann immer unsere Kolleginnen und Kollegen in der ambulanten Versorgung tangiert sind", erklärt Thorsten Vogtländer.

DVG konkret für Physiotherapeuten

Das DVG sieht vor, dass die notwendigen Regelungen für die Verordnung von Heilmitteln in elektronischer Form bis zum 31. März 2020 im Bundesmantelvertrag Ärzte und in den Verträgen nach § 125 SGB V zu regeln ist.

Außerdem muss der Gemeinsame Bundesausschuss die Heilmittel-Richtlinie anpassen und damit die Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form ermöglichen.

Das Abrechnungsverfahren zur Finanzierung der Einbindung in die Telematikinfrastruktur durch die Krankenkassen haben der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen maßgeblichen Spitzenorganisationen der Physiotherapeuten auf Bundesebene bis zum 31. März 2021 zu vereinbaren. Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfolgt im ersten Schritt ausdrücklich freiwillig.
PHYSIO-DEUTSCHLAND begrüßt die Regelung im DVG, dass alle teilnehmenden Praxen ab dem 01. Juli 2021 die Kosten erstattet bekommen, die die Ärzte von den Krankenkassen für die Einbindung in die Telematikinfrastruktur erstattet bekommen. "Für diese Gleichbehandlung der Finanzierung haben wir uns gemeinsam mit den weiteren Mitgliedsverbänden im Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) vehement eingesetzt", erklärt Thorsten Vogtländer. Der SHV hat den Gesetzgebungsprozess zum DVG mit entsprechenden schriftlichen Stellungnahmen und aktiver Beteiligung in den Anhörungen begleitet.

MDK-Reformgesetz regelt Formales

Mit dem MDK-Reformgesetz hat der Deutsche Bundestag auch ein paar Formalien für uns Physiotherapeuten geregelt:
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat eine Liste der zugelassenen Leistungserbringers zu veröffentlichen. Dadurch soll - laut Gesetzgeber - den Versicherten eine zielgerichtete Suche nach einer geeigneten Praxis ermöglicht werden. Über den Umfang und die Inhalte der zu veröffentlichenden Daten verständigen sich die Vertragspartner in den jeweiligen Verträgen nach § 125 Absatz 1 SGB V. Dabei darf es sich nur um Daten handeln, die sich auf die Praxis beziehen; personenbezogene Daten, die ausschließlich dem privaten Bereich zuzuordnen sind, dürfen nicht veröffentlicht werden.

Über diese Liste hinaus gibt es im Gesetz Klarstellungen zur im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geregelten Blankoverordnung. So soll die Blankoverordnung auch für die Verordnung von Heilmitteln durch Zahnärzte gelten. Bei der Auswahl der Indikationen, die bis November 2020 erfolgen muss, stehen damit alle geeigneten Indikationen der Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte zur Auswahl. "Diese Klarstellung halten wir für sehr sinnvoll. Die verbandsinternen Beratungen zur Auswahl der geeigneten Indikationen laufen bei PHYSIO-DEUTSCHLAND bereits auf Hochtouren", erklärt Thorsten Vogtländer.

Über die Umsetzungsschritte dieser beiden neuen Gesetze, aber auch über die des TSVG werden wir weiter aktuell berichten. Senden Sie uns gerne Ihre Fragen zu den beiden Gesetzen an info(at)physio-deutschland.de.