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07.04.2021

Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht Rechtsverordnung zur Hygienepauschale

Rückwirkend zum 01. April 2021 verlängert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 06. April 2021 die Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 30. Juni 2021.

Mit der "Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich" (Hygienepauschaleverordnung – HygPV) ist es nun offiziell bis zum 30. Juni 2021 möglich, 1,50 Euro pro Verordnung zusätzlich gegenüber den Krankenkassen abzurechnen.