Blankoverordnung: Kostensteigerung im Fokus

Aussagekräftige Bewertungen sind nur auf Basis verlässlicher Daten möglich. Die gesetzlich vorgesehenen Evaluationsschritte sind noch nicht abgeschlossen, sodass voreilige Schlüsse die laufenden Prüfprozesse verzerren könnten. Eine sachliche Debatte erfordert daher, zu gegebener Zeit alle relevanten Informationen sorgfältig zu prüfen und auf die Ergebnisse der vorgesehenen Auswertungen zu warten.
Ziel der Blankoversorgung war es, die Versorgung neu zu gestalten und mehr Eigenverantwortung bei den Leistungserbringern zu ermöglichen. Vorzeitige öffentliche Diskussionen erwecken eher den Eindruck einer verdeckten Steuerung, statt konstruktiv die Qualität der Versorgung zu fördern und fair zu bewerten. Solange alle Beteiligten die gesetzlichen Vorgaben (§ 12 SGB V) und vertraglichen Regelungen einhalten (davon gehen wir aus), sind voreilige Bewertungen derzeit wenig zielführend.
Wir werden die Entwicklungen weiterhin beobachten und bei Bedarf sachlich Stellung nehmen.